Vergabe eines Grundstücks an Baugruppen – Aufforderung zur Interessenbekundungen

Die Stadt Tengen (Landkreis Konstanz, ca. 4.700 Einwohner:innen) erschließt momentan das Neubaugebiet „Im Amtsgarten“,
nahe der historischen Altstadt in der Kernstadt. Im Gebiet „Im Amtsgarten“ vergibt die Stadt Tengen ein Baufeld von ca. 1.900 m²
an eine Baugruppe.

Die Vergabe des Baufelds erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In einer ersten Phase werden Interessenten aufgefordert,
formlose Interessenbekundungen abzugeben (weitere Details unten). In der zweiten, mehrmonatigen Bewerbungsphase
werden Interessenten zur Abgabe eines Konzeptes aufgefordert. Zum Start der Bewerbungsphase werden die Auswahlkriterien
bekanntgegeben. Auf Basis der Konzepte wählt der Gemeinderat eine Baugruppe aus und optioniert das Grundstück für mehrere
Monate. Während der Optionsphase führt die Baugruppe das Konzept zur Genehmigungsreife.

Städtebaulich soll die geplante Bebauung mit Rücksicht auf die Besonderheit der angrenzenden historischen Stadtanlage
entwickelt werden. Daher ist im Baufeld eine geschlossene Reihe von unterschiedlichen, individuell gestalteten Gebäuden
als Antwort auf die historische Bebauung vorgesehen. Die planungsrechtlichen Vorgaben finden Sie im Bebauungsplan
(siehe Unterlagen unten). Dort finden Sie ebenfalls einen Gestaltungsplan zur unverbindlichen Orientierung.

Zur Interessensbekundung aufgefordert werden:

  • Selbst initiierte Baugemeinschaften
  • Von Architekten betreute private Baugemeinschaften
  • Bauträger- und projektentwicklergestützte Baugemeinschaften
  • Kleingenossenschaften (ggf. in Kooperationen mit Bestandsgenossenschaften)
  • Gemeinschaftliche Mietwohnprojekte
  • Architekten/Baugruppenbetreuer, die eine Baugruppe initiieren möchten
  • Einzelpersonen, die Interesse an einer Baugruppe haben (Es wird eine Liste mit Personen gebildet,
    mit denen ggf. nicht voll besetzte Baugruppen „aufgefüllt“ werden können)

Zulässig sind Projekte mit der Zielsetzung der Selbstnutzung durch die Mitglieder der Baugruppe. Entweder durch
Eigentumsbildung nach Wohneigentumsgesetz oder Projekte mit Mietwohnungen.

Abzugeben sind folgende Unterlagen:

  • Teilnahmeerklärung (formlos), inklusive Mitgliederliste der Baugruppe (sofern nicht Einzelperson oder
    Architekt/Baugruppenbetreuer) sowie Benennung eines Ansprechpartners
  • Kurze Darstellung zum Konzept/der geplanten Bebauung, max. 1 Seite DIN A 4

Interessenbekundungen können bis zum 30. Juni 2022 per E-Mail an stadt@tengen.de eingereicht werden.

Unterlagen

pdfSchnitte.pdf (308 KB)

Besondere Hinweise

Wir weisen darauf hin, dass die Stadt nicht verpflichtet ist, das Grundstück überhaupt oder an bestimmte
Interessenten zu veräußern. Die Stadt vermarktet den Bauplatz selbst. Sie erteilt keine Makleraufträge und
zahlt keinerlei Vermittlungsprovisionen. Planungen und Untersuchungen des Kaufinteressenten haben auf
eigene Kosten und auf dessen Risiko zu erfolgen. Für die Angaben in diesem Informationsmemorandum,
insbesondere auch soweit planungsrelevante Aussagen getroffen wurden, kann ausdrücklich keine Haftung
übernommen werden.

Hier können Sie die Informationen zur Interessenbekundungsverfahren auch herunterladen:

Fragen zum Verfahren oder zum Bebauungsplan richten Sie bitte an:
stadt@tengen.de