Häufig gestellte Fragen

Sind einzelne Details zu unserer Genossenschaft noch nicht ganz klar? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen – rund um uns, die Ärztehaus Stadt Tengen eG, zur Mitgliedschaft und zur Zeichnung von Anteilen. Sollten Sie mal keine passende Antwort auf Ihre Fragen finden, freuen wir uns auf Ihre Nachricht! Wir melden uns dann in Kürze bei Ihnen.

Worin besteht der Zweck der Ärztehaus Stadt Tengen eG? Warum mitmachen?

Mit dem Erwerb eines Geschäftsanteils leisten die Mitglieder der Genossenschaft einen Beitrag zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in der Stadt Tengen. Darüber hinaus profitieren sie von einer Rendite auf die Geschäftsanteile. Die Generalversammlung der Genossenschaft entscheidet jährlich, ob und in welcher Höhe es zu einer Ausschüttung kommt. Die Ärzteschaft hat wiederum den Vorteil, dass sie es nicht mit einem anonymen Investor zu tun hat sondern mit einer Organisation, die von den Bürgern und Unternehmen vor Ort getragen wird und an einem langfristigen Engagement interessiert ist.

Was ist eine eingetragene Genossenschaft (eG)?

Die Gesellschaftsform der eingetragenen Genossenschaft ist eine Vereinigung bzw. ein Zusammenschuss mehrerer Personen mit dem Ziel, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb den Einzelnen wirtschaftlich zu fördern.

Warum wurde die Gesellschaftsform der Genossenschaft gewählt?

Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) zeichnet sich durch mehrere Punkte aus. Sie ist einerseits auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben erfüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert. Die Mitgliedschaft ist unkompliziert, da es keinerlei notarieller Verträge bedarf. Jedes Mitglied hat genau eine Stimme, unabhängig von Höhe der Beteiligung. Anders als bei einigen anderen Gesellschaftsformen (z.B. einer GbR) haften die Mitgllieder nur mit dem Geldbetrag, den sie eingelegt haben.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied werden können natürliche und juristische Personen.

Welchen Gegenwert hat ein Anteil?

Bereits ab einer Summe von 500 Euro pro Genossenschaftsanteil werden Sie Mitglied der Ärztehaus Stadt Tengen eG.

Wie sicher ist mein Geld?

Wenn Sie einen Genossenschaftsanteil zeichnen, beteiligen Sie sich an einem Unternehmen. Sie haften demnach mit der Summe, die Sie eingelegt haben. Sollte die Genossenschaft wirtschaftlich nicht erfolgreich sein, kann dies den vollständigen Verlust Ihres Genossenschaftsanteils und damit der eingelegten Geldsumme bedeuten.

Wie ist die Haftung der Genossenschaft geregelt?

Die eingetragene Genossenschaft ist haftungsbeschränkt auf die Summe des Geschäftsguthabens. Eine Nachschusspflicht für die Mitglieder ist ausgeschlossen.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied der Ärztehaus Stadt Tengen eG?

Als Mitglied der Ärztehaus Stadt Tengen eG profitieren Sie von vielen Vorteilen:

Sie unterstützen aktiv die ärztliche Versorgung in der Stadt Tengen
Sie haben innerhalb der Generalversammlung ein Mitspracherecht in der Genossenschaft
Sie erhalten eine Dividende – abhängig vom geschäftlichen Erfolg der Genossenschaft
 

Kann ich meine Genossenschaftsanteile übertragen?

Eine Übertragung von Genossenschaftsanteilen ist grundsätzlich möglich. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular „Anteilsübertragung“.

Wann kann ich meinen Anteil kündigen?

Die Mitgliedschaft der Genossenschaft kann mit einer Frist von 2 Jahren zum Jahresende gekündigt werden. Diese Frist entspricht der satzungsmäßigen Regelung.

Wie kann ich Mitglied werden?

Um Mitglied werden zu können füllen Sie das Beitrittsformular aus und senden dies unterzeichnet im Original an die Ärztehaus Stadt Tengen eG, Marktstraße 1, 78250 Tengen.

Ich bin schon Mitglied und möchte weitere Genossenschaftsanteile zeichnen – wie geht das?

Für weitere Genossenschaftsanteile zu einer bestehenden Mitgliedschaft muss ein neuer Antrag über die weitere Zeichnung der zusätzlichen Genossenschaftsanteile gestellt werden. Der Vorstand entscheidet, ob weitere Anteile gezeichnet werden können.

Was passiert beim Tod eines Mitgliedes der Genossenschaft?

Wenn ein/e Genosse/Genossin verstirbt, geht die Mitgliedschaft auf den Erben über. Die Mitgliedschaft des Erben endet mit dem Schluss des Geschäftsjahres, in dem der Erbfall eingetreten ist, d.h. dass der Genossenschaftsanteil nur für das laufende Jahr vererbt wird.

Kann ich meine Genossenschaftsanteile verschenken/vererben?

Ja, Sie können die Anteile an dritte Personen übertragen.
Es besteht das uneingeschränkte Recht auf Übertragung der Genossenschaftsanteile durch Abtretung an Dritte sowie Schenkung oder Vererbung. Nutzen Sie für die Übertragung bzw Schenkung bitte das entsprechende Formular.

Erhalte ich bei Zeichnung eine Spendenquittung?

Nein- Sie betätigen sich an einem Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnoptimierung. Ein Unternehmen ist im Vergleich zu gemeinnützigen Organisationen nicht berechtigt, Spenden einzuwerben und Spendenquittungen auszustellen.
 

Muss ich den Erwerb des Genossenschaftsanteils in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Der Erwerb des Genossenschaftsanteils muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die den Genossenschaftsanteil im Privatvermögen hält.

Muss ich die Erträge in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Die Besteuerung ist von den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen abhängig. Es wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen. Durch die direkte Abführung der Kapitalertragsteuer durch die Genossenschaft ist die Steuerbelastung der Dividendenerträge grundsätzlich abgegolten (Abgeltungssteuer).

Woher bekomme ich eine Zins-/Steuerbescheinigung für meine Unterlagen bzw. für das Finanzamt?


Sie erhalten als Mitglied eine Steuerbescheinigung, in der Ihre Dividendenerträge und die an das Finanzamt abgeführten pauschalen Steuerbeträge aufgeführt sind Diese können Sie Ihrer Steuererklärung beifügen.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um das
Versenden von Informationen und das Verwalten Ihrer Beteiligung auf
kostengünstigem Weg zu ermöglichen. Diese Kosteneinsparung kommt dem Projekt
und damit Ihnen zu Gute. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der
Informationsweitergabe und nicht zum Versenden von Werbung genutzt