Häufig gestellte Fragen

1. Wo kann ich mich informieren?

Am 09.03.2021 ist die erste Informationsveranstaltungen für den Ausbau in Uttenhofen und Talheim geplant. Die Gemeinde lädt hierzu persönlich ein.

Weitere Informationsveranstaltungen werden immer abhängig vom geplanten weiteren Ausbau entsprechend auf der Homepage der Stadt Tengen sowie im Amtsblatt veröffentlicht.

Für Ihre Fragen zum Bauablauf steht Ihnen die Stadt Tengen gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Bauamt:
Frau Zimmermann, Tel.: 07736/92 33-43 und
Frau Nutz Tel.: 07736/92 33-44

2. Wie sehen die Leerrohrverbände aus?

Im Bild sehen Sie die Leerrohrverbände für die Haupttrassen.
Die Verbände haben einen Durchmesser von ca. 4 bzw. 5 cm.

Im Bild sehen Sie Hausanschlussröhrchen mit einem Außendurchmesser von 1 cm.
Das heißt, dass ein 1 cm starkes Röhrchen durch Ihr Grundstück ins Haus verlegt wird.

3. Wie verläuft die Verlegung der Haupttrassen?

Die Hauptrassen werden mit dem geeignetsten Verlegeverfahren durchgeführt. Der Trassenverlauf in den Plänen,
welche betroffene Eigentümer bekommen haben, ist vorläufig. Die Verlegung erfolgt an kritischen Stellen in Absprache
mit dem Eigentümer. Der Trassenverlauf wird so gewählt, dass so wenig wie möglich Schäden verursacht werden.

4. Welche Übertragungsleistungen sind geplant?

Die zugesicherte Datenübertragung beträgt mindestens 100 Mbit/s und bis zu 1.000 Mbit/s.

5. Wird mein Haus auch angeschlossen?

Ja, sofern es im Ausbaugebiet liegt und Sie einen Gestattungsvertrag unterzeichnen.
Diese sind an die Haushalte im Ausbaugebiet im Vorfeld versandt worden.

6. Schließe ich mit dem Gestattungsvertrag einen Internet-/ Telefonvertrag ab?

Nein. Der Gestattungsvertrag ist Ihre Zustimmungserklärung gegenüber der Stadt Tengen für einen
Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz.
Die Regelung der Versorgung mit Breitbanddiensten ist nicht Vertragsgegenstand des Gestattungsvertrages.
Die Breitbandversorgung erfolgt durch Dritte und wird in einem gesonderten Vertrag mit diesen geregelt.

7. Wann kann ich mit dem Anschluss rechnen?

Der Baubeginn des Breitbandausbaus ist für April 2021 geplant. Die gesamte Maßnahme wird sich auf Grund
der Komplexität auf ca. 1 Jahr erstrecken. Den Zeitpunkt für die Realisierung Ihres Hausanschlusses können
wir daher noch nicht genau benennen.

8. Muss ich mich selbst um meinen Hausanschluss kümmern?

Wenn Sie die notwendigen Genehmigungen, d.h. Rücksendung des unterzeichneten Gestattungsvertrages,
der Gemeinde erteilt haben, müssen Sie sich nicht mehr kümmern. Die Erschließung inklusive der Errichtung
des Hausanschlusses erfolgt dann durch die jeweilige Baufirma, d.h. Ihnen wird ein Leerrohr mit eingezogenem
Glasfaserkabel und eine Anschlussdose im Hausanschlussraum installiert. Die Festlegung des Leitungsweges
durch Ihr Grundstück und in Ihr Gebäude erfolgt nach vorheriger Absprache mit Ihnen als Grundstückseigentümer.
Die Baufirmen werden dazu rechtzeitig vor Baubeginn mit Ihnen in Kontakt treten.

9. Wie erfolgt die genaue Verlegung des Hausanschlusses?

Die Erschließung erfolgt in der Regel mit einem offenen Graben von 30 cm Breite und 60 cm Tiefe.
Ist ein offener Graben nicht möglich, wird alternativ im Bohrverfahren oder mit einer Erdrakete gearbeitet.
Das passende Verfahren sowie der Wegeführung des Anschlusses werden zwischen Ihnen und der Baufirma
im Vorfeld abgestimmt.

10. Ich möchte meine Hauseinfahrt sanieren.

Sollte ich bis nach dem Breitbandausbau warten?
Sie können grundsätzlich jederzeit Ihre Einfahrt oder Ihren Hof herrichten. Wenn Sie möchten, dass nach
der Sanierung kein Eingriff mehr erfolgt, verlegen Sie bitte ein handelsübliches Leerrohr mit mindestens
3 cm Innendurchmesser. Die Verlegung sollte geradlinig in 60 cm Grabentiefe erfolgen.
Vermeiden Sie scharfe Kurven und verschließen Sie die Enden.

11. Was, wenn ich keinen Anschluss möchte?

Es besteht kein Anschlusszwang. Der Anschluss würde dann im öffentlichen Raum und damit an
Ihrer Grundstücksgrenze enden.
Spätere Anschlussleistungen wären dann zu den marktüblichen Preisen kostenpflichtig. Es ist
davon auszugehen, dass ein späterer Anschluss deutlich höhere Kosten verursacht und nicht gefördert wird.

12. Ich habe keinen Gestattungsvertrag bekommen, aber ein Grundstück mit Hausnummer?

Sie haben Interesse an einem Anschluss an das Glasfasernetz aber keinen Gestattungsvertrag bekommen?
Fragen Sie mögliche Miteigentümer, ob diese einen Gestattungsvertrag bekommen haben. Ist dies nicht der Fall,
dann finden Sie auf der Internetseite der Stadt Tengen einen Vordruck des Gestattungsvertrages. Füllen Sie diesen aus,
drucken und unterschreiben Sie Ihn und senden Sie Ihn mit einem kleinen Anschreiben an die Stadt Tengen.

13. Was kostet mich der Hausanschluss?

Die Herstellung des Hausanschlusses erfolgt durch die Gemeinde.
In den Bereichen Uttenhofen und Talheim ist dieser bei einem Vertragsabschluss aller Eigentümer
bis spätestens 23.03.2021 voraussichtlich kostenlos.
Lediglich die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung des Haus-
anschlusses sowie des Übergabepunktes sind auf eigene Kosten bereitzustellen.
Bei einem späteren Anschlusszeitpunkt sind die Kosten für den Hausanschluss voll vom Eigentümer zu tragen.

14. Wer ist der Netzbetreiber?

Der Internetanbieter Stiegeler ging aus einer europaweiten Ausschreibung als offizieller Netzbetreiber hervor.
Damit bietet Stiegeler auch die Dienste auf dem neuen Netz an (Internet, Telefon, TV).
Rechtzeitig vor der Netzübergabe, ca. 6 Wochen vorher, wird Stiegeler entsprechende Informationsveranstaltungen
anbieten und darüber informieren, wie Dienste gebucht werden können und welche Möglichkeiten es gibt.

15. Was ist an Vorbereitungen noch notwendig für die Nutzung von Glasfaser?

16. Habe ich einen Anspruch auf den Anschluss?

Ein Rechtsanspruch auf einen Anschluss besteht nicht.
Jeder Eigentümer sollte jedoch jetzt beginnen zu überlegen, ob er einen Anschluss haben möchte
und die einmalige Möglichkeit für einen kostenlosen Anschluss im aktuellen ersten Ausbauschritt
in Uttenhofen und Talheim nutzt.
Dies setzt voraus, dass er einen Gestattungsvertrag mit der Stadt abschließt.

17. Wer bekommt einen geförderten Breitbandanschluss?

Es werden durch Bund und Land ausschließlich Adressen gefördert, bei denen die bisherige Infrastruktur nur eine Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s zulässt.

18. Wer übernimmt welche Aufgaben?

Die Stadt Tengen ist Auftraggeberin des Verfahrens, hat das Gebiet festgelegt und die Fördermittel
sowie Eigenmittel zur Verfügung gestellt um die Infrastruktur bereitzustellen.
 
Die Firma Stiegeler Internet Service GmbH, Paradiesstraße 18 in 79677 Schönau wird das Netz
im Anschluss betreiben und Dienste anbieten.

19. Was ist ein Markterkundungsverfahren

Vor jeder Beihilfengewährung bzw. vor Beantragung von Fördermitteln muss der Antragsteller (Stadt Tengen)
zwingend eine Markterkundung durchführen, um die Ausbaupläne privater Netzbetreiber für die nächsten
drei Jahre abzufragen und sicherzustellen, dass der staatliche Eingriff nicht zu einer Überlagerung bestehender
Infrastruktur oder zur Hemmung privater Investitionen führt. Dazu sind Anbieter durch öffentliche Bekanntmachung
aufzufordern, innerhalb eines Zeitraums von mindestens 8 Wochen zu erklären, ob in dem bezeichneten Gebiet
bereits ein NGA-Netz betrieben wird oder innerhalb der nächsten drei Jahre im zu versorgenden Gebiet ein Aufbau
eines NGA-Netzes erfolgt.

20. Was ist ein NGA-Netz?

Next Generation Network (NGN), auch Next Generation Access Network (NGA-Netz), bezeichnet in der
Telekommunikation die Netzwerktechnologie, welche traditionelle leitungsvermittelnde Telekommunikations-
netze wie Telefonnetze, Kabelfernsehnetze, Mobilfunknetze usw. durch eine einheitliche paketvermittelnde
Netzinfrastruktur und -architektur ersetzt und zu den älteren Telekommunikationsnetzen kompatibel ist.
NGA-Netze beruhen teilweise oder vollständig auf der Verwendung optischer oder elektro-optischer Technologie.
Das sind Netze auf Basis von Glasfasertechnologie und weiterentwickelte Kabelnetze.

21. Was ist eine Interkommunale Kooperation?

Eine interkommunale Kooperation besteht, wenn sich mindestens zwei Kommunen zur Durchführung
einer Maßnahme zusammenschließen und dies in einem Kooperationsvertrag festhalten.
Die Stadt Tengen hat mit der Gemeinde Hilzingen eine solche interkommunale Kooperation für den
Breitbandausbau geschlossen.

22. Weshalb werden die Aussiedlerhöfe im Bereich Uttenhofen/Talheim aktuell nicht angeschlossen?

Die Aussiedlerhöfe (Waldhof, Hauhof, Haslacherhof, Körbelhof und Degenhof) liegen im Bereich der
geplanten Redundanzstrecke von Wiechs a.R. nach Büßlingen.
In diesem 2. Bauabschnitt, bei Herstellung der Redundanz, wäre der Anschluss der Höfe geplant.

23. Weshalb wird das Gewerbegebiet in Wiechs a.R. mit angeschlossen und die umliegenden Gebäude in Wiechs a.R. nicht?

Der Anschluss für das Gewerbegebiet war ein Sonderaufruf für Gewerbegebiete.
Dies stellt ein Sonderfall dar. Eine Förderung war nur möglich für ausgewiesene Gewerbe-
gebiete. Gewerbetreibende in Mischgebieten können von dieser Förderung nicht profitieren
und auch Aussiedlerhöfe nicht.
Die umliegenden Gebäude zum Gewerbegebiet gelten nicht als unterversorgt.
Deshalb ist hier auch kein Anschluss aktuell geplant.

24. Weshalb werden nicht gleich alle Gebäude in Tengen & Ortsteile erschlossen?

Ziel der Stadt Tengen ist es im ersten Bauabschnitt das Signal vom Landkreis
Schwarzwald-Baar (Kommingen) so schnell wie möglich nach Hilzingen zu bringen,
da hier eine Interkommunale Kooperation besteht.
Deshalb wird aktuell das Backbone-Netz hierfür sowie alle Gebäude die in diesem Bereich
liegen und unterversorgt sind, angeschlossen.

25. Ich wohne in einem Neubaugebiet – ist mein Anschluss förderfähig?

Sofern Ihr Wohnhaus vor dem 16.04.2019 (Stichtag Markterkundung für das laufende
Projekt /1. Bauabschnitt) im Neubaugebiet errichtet wurde und Sie dies durch Einzug
(Anmeldung Einwohnermeldeamt) oder Versorgeranmeldung nachweisen können,
besteht evtl. die Möglichkeit einer Förderung. Dies kann jedoch erst am Ende/Abschluss
der Maßnahme (Abrechnung) mit dem Fördergeber geklärt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
 
 

26. Wohnhaus wurde vor Stichtag 16.4.2019 errichtet. Hat jedoch keine eigene Hausnummer.

Sofern ein direkter Anschluss aus dem öffentlichen Bereich für andere Versorgungsträger
vorhanden ist, besteht evtl. die Möglichkeit einer Förderung.
Dies kann jedoch erst am Ende/ Abschluss der Maßnahme (Abrechnung) mit dem Förder-
geber geklärt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

27. Kann ich mein Grundstück anschließen, obwohl auf dem Grundstück nur ein Nebengebäude/ Wirtschaftsgebäude vorhanden ist?

Ein Anschluss auf eigene Kosten ist grundsätzlich immer möglich.
In begründbaren Einzelfällen besteht evtl. die Möglichkeit einer Förderung. Dies kann jedoch
erst am Ende/Abschluss der Maßnahme (Abrechnung) mit dem Fördergeber geklärt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

28. Wie viele Wohnungen können pro Hausanschluss angeschlossen werden?

Grundsätzlich richtet sich die Anzahl nach den Fasern, welche zur Verfügung stehen und
nicht den Hausanschlussröhrchen. Deshalb ist es wichtig, dass bei Mehrfamilienhäusern
die Wohneinheiten mit angegeben werden. Nur so kann die Versorgung aller Wohnungen
sichergestellt werden.

29. Die Herstellung eines schräg verlaufenden Gebäudeanschlusses ist auf Grund des vorhandenen Bestands (z.B. Pflasterbelag/ unbefestigter Bereich) günstiger. Wird diese Verlegung dann gefördert?

Sofern es sich um die wirtschaftlichste Art des Anschlusses handelt, was entsprechend zu dokumentieren wäre,
kann davon ausgegangen werden, dass auch dieser Anschluss förderfähig ist. Eine Zusage erfolgt jedoch nach
Einzelprüfung durch den Fördermittelgeber.

30. Müssen bestehende Leitungen im Gebäude (vorh. Telefonleitungen z.B. Telekomleitungen) entfernt werden?

Für die Nutzung eines Glasfaseranschlusses ist eine entsprechende Hausverkabelung notwendig
(Netzwerkkabel). Diese liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers, bei der Umsetzung ist ein
Elektriker behilflich. Firma Stiegeler wird rechtzeitig Schulungen für Elektriker in Tengen anbieten,
damit diese Sie bei etwaigen Maßnahmen unterstützen können. Nach Vertragsabschluss mit Firma
Stiegeler für die Versorgung mit Diensten bekommen Sie nochmals detailliert Info darüber, was in
Sachen Hausverkabelung zu tun ist.

31. Ist für den Hausanschluss ein Stromanschluss notwendig?

Ja, dies ist unter Punkt 1.3 Ihres Hausanschluss-/ Durchleitungsvertrages so vermerkt:
„Der Eigentümer verpflichtet sich, die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und
die Instandhaltung des Hausanschlusses sowie des Übergabepunktes auf eigene Kosten
bereitzustellen.“
Ein Mustervertrag ist auf unserer Homepage im Bereich Breitbandausbau Rubrik Formulare
zum Breitbandausbau einsehbar.

32. Wer kann meine Hausinterne Verkabelung machen?

Diese liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers, bei der Umsetzung ist ein Elektriker
behilflich. Firma Stiegeler wird rechtzeitig Schulungen für Elektriker in Tengen anbieten, damit
diese Sie bei etwaigen Maßnahmen unterstützen können. Nach Vertragsabschluss mit Firma
Stiegeler für die Versorgung mit Diensten bekommen Sie nochmals detailliert Info darüber, was
in Sachen Hausverkabelung zu tun ist

33. Ab wo werden die anfallenden Kosten für nicht förderfähige Hausanschlüsse berechnet?

<justify>Dies muss im Einzelfall geklärt werden. Hierzu ist im Vorfeld ein entsprechender Anschlusswunsch
bei der Stadt Tengen einzureichen. </justify>

34. Wer wird die Verlegearbeiten bei mir ausführen?

Maier Bau GmbH, Mühleweg 13, 79802 Dettighofen-Baltersweil

35. Wer ist für die Bauleitung der Maßnahme zuständig?

Die Stadt Tengen ist Bauherr der Maßnahme, hat jedoch für die Bauleitung das
Ing. Büro Burkhard Raff, Dipl. Ing. (FH), Champagnolestr. 21 in 78244 Gottmadingen beauftragt.

36. Soll ich meinen Telefonvertrag bereits jetzt kündigen?

Nein, eine vorzeitige Kündigung des Telefonanschlusses ist nicht notwendig.
Firma Stiegeler kommt rechtzeitig mit allen wichtigen Informationen zum Anbieterwechsel auf Sie zu
(rund 8 Wochen vor Netzinbetriebnahme). Kündigen Sie Ihren Festnetzvertrag auf keinen Fall selbst.
Über die Rufnummernübernahme von Seiten Stiegeler und die gleichzeitige Kündigung des Vertrags
bei Ihrem Anbieter wird ein reibungsloser Wechsel sichergestellt sein.

37. Wer ist Firma Stiegeler?

Seit mehr als 10 Jahren versorgt Stiegeler seine rund 20.000 Privat- und Geschäftskunden
im ländlichen Raum mit Internet, Telefon und Fernsehen. Damit einhergehend treibt das
Schönauer Unternehmen mit seinen rund 45 Mitarbeiter*innen den Ausbau moderner
Glasfasernetze voran und berät hierzu auch Kommunen und Verbände. Stiegeler versorgt
Haushalte und Firmen in den Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Waldshut,
Schwarzwald-Baar und Konstanz über DSL und Glasfaser, und das größtenteils als Betreiber
des jeweiligen Netzes. Vielfältige Tarife sorgen für ein optimales Angebot rund um das Thema
vernetztes Leben und Arbeiten.

38. Was ist bei der Eigenverlegung des Hausanschlusses zu beachten?

39. Wie lange dauert der Download einer 500 Megabyte großen Datei?

40. Kann ich meine bestehende Telefonverkabelung im Haus weiterhin nutzen?

Die bisherige klassische Telefonverkabelung des Hauses kann nicht ohne Weiteres genutzt werden.
Für die Verkabelung im Haus wird ein Netzwerkkabel (Cat. 6) vom Netzabschlussgerät bis zum Router benötigt.
Wichtige Informationen und Fallbeispiele mit Materialempfehlungen können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://stiegeler.com/wp-content/uploads/Broschuere_Glasfaserverkabelung.pdf
 
Die Hausinterne Verkabelung liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers, bei der Umsetzung ist ein Elektriker
behilflich.
 
Rechtzeitig vor der Netzübergabe, ca. 6 Wochen vorher, wird Stiegeler außerdem entsprechende Informationsveranstaltungen
anbieten und darüber informieren, wie Dienste gebucht werden können und welche Möglichkeiten es gibt.

Logo Eigenbetrieb Breitbandausbau Tengen