Häufig gestellte Fragen

Breitbandausbau im Bereich Blumenfeld und Weil

1. Wo kann ich mich informieren?

Am 15.04.2024 hat die erste Informationsveranstaltung für den Breitbandausbau Blumenfeld & Weil
stattgefunden. 
Die Präsentation dieser Veranstaltung ist auf der Homepage der Stadt Tengen unter
Breitbandausbau (1,9 MB)– Aktuelles (1,9 MB) abrufbar.


Für Ihre Fragen zum Bauablauf steht Ihnen die Stadt Tengen gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Bauamt:
Frau Zimmermann Tel.:  07736/ 92 33-43
Frau Nutz Tel.: 07736/ 92 33-44
sind jeweils Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.

2. Wie sehen die Leerrohrverbände aus?

Leerrohrverbände für die Haupttrassen

Die Verbände haben einen Durchmesser von ca. 4 bzw. 5 cm.

Hausanschlussröhrchen mit einem Außendurchmesser von 1 cm.

Es wird ein 1 cm starkes Röhrchen durch Ihr Grundstück ins Haus verlegt.

3. Wie verläuft die Verlegung?

Der Ausbau in Weil erfolgt durch eine sogenannte Mitverlegung. Dies bedeutet, dass das
Glasfaserleerrohr in den Graben des Energieversorgers naturenergie netze gelegt wird.

Der Ausbau in Blumenfeld erfolgt aktuell ebenfalls durch eine sogenannte Mitverlegung.
Dies bedeutet, dass das Glasfaserleerrohr in den Graben des Wärmeversorgers gelegt wird,
sofern das Gebäude an die Wärmeversorgung der Fernwärme angeschlossen wird.
Alle Gebäude, welche nicht mit Fernwärme versorgt werden erhalten in einem zweiten Schritt
einen Anschluss. In Blumenfeld sind im Rahmen der Fernwärmeversorgung im Jahr 2024 noch
Ausbauten im Bereich Römerstraße, die Sonnenstraße sowie im Städtle (Schloßstraße/ Torstraße)
geplant.

4. Weshalb erhalten nicht alle Gebäude in Blumenfeld einen Anschluss?

Dies hat einen vergaberechtlichen Hintergrund. Wo eine Mitverlegung möglich ist, kann der
Hausanschluss hergestellt werden. Für alle anderen Anschlüsse muss gemäß den Förder-
richtlinien eine Ausschreibung erfolgen. Nach derzeitigem Stand werden nach Umsetzung der
Gesamtmaßnahme alle Gebäude einen Glasfaserhausanschluss erhalten haben.
Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, wird dieser kostenlos hergestellt. Ausgenommen
sind hierbei beispielweise Neubauten, welche zum Zeitpunkt des Markterkundungsverfahrens
noch keine Bestandsgebäude waren.

5. Welche Übertragungsleistungen sind geplant?

Nach Fertigstellung des Glasfasernetzes, steht eine zugesicherte Datenübertragung von mindestens
1.000 Mbit/s symmetrisch, d.h. gleiche Datenrate für Down- und Upload, für jeden Teilnehmeranschluss
zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um die im Minimum mögliche Datenübertragungsrate, die Art des
Netzes würde auch höhere Bandbreiten ermöglichen.
Auch wenn diese Datenübertragungsraten möglich sind, können auch Verträge mit niedrigeren Übertragungs-
raten gebucht werden.

6. Wird mein Haus auch angeschlossen?

Ja, sofern es im Ausbaugebiet liegt und Sie einen Gestattungsvertrag, zur Herstellung des Glasfaser-
gebäudeanschlusses, unterzeichnen. Diese werden an die Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaften
im Ausbaugebiet im Vorfeld versendet.

7. Schließe ich mit dem Gestattungsvertrag einen Internet-/Telefonvertrag ab?

Nein. Der Gestattungsvertrag ist Ihre Zustimmungserklärung gegenüber der Stadt Tengen für
einen Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz.
Die Regelung der Versorgung mit Breitbanddiensten ist nicht Vertragsgegenstand des Gestattungs-
vertrages. Die Breitbandversorgung erfolgt durch Dritte und wird in einem gesonderten Vertrag mit
diesen geregelt.

8. Wann kann ich mit dem Anschluss rechnen?

Der Baubeginn des Breitbandausbaus in Weil ist zusammen mit naturenergie netzte GmbH, Rheinfelden
geplant. Das Planungskonzept von naturenergie netzte GmbH sollte bis Mitte Mai abgeschlossen sein.
Im Anschluss erfolgt die Zusendung der Gestattungsverträge. Die Tiefbauarbeiten sollen bis Ende des
Jahres 2024 abgeschlossen sein.

Der Breitbandausbau in Blumenfeld erfolgt zusammen mit der Fernwärme SBH AG, Grafenhausen.
Die Tiefbauarbeiten sollen ebenfalls bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Den genauen Zeitpunkt für die Realisierung Ihres Hausanschlusses können wir noch nicht genau benennen.
Die oben genannten Versorger kommen hier auf Sie zu, sofern ihr Gebäude im Rahmen der Mitverlegung
angeschlossen wird.

Nach Umsetzung der Tief- und Rohrleitungsbauarbeiten, folgen die Glasfaserarbeiten, das Aufstellen
der notwendigen POP-Standorte/Verteiler sowie die Dokumentation des Netzes. Anschließend wird das
Glasfasernetz, nach vollständiger Herstellung, an den Netzbetreiber übergeben.

Der Netzbetrieb wird voraussichtlich Ende 2027 erfolgen, sofern die Fördermittel bereitgestellt werden.

9. Muss ich mich selbst um meinen Hausanschluss kümmern?

Wenn Sie die notwendigen Genehmigungen, d.h. Rücksendung des unterzeichneten Gestattungsvertrages,
der Gemeinde erteilt haben, müssen Sie sich nicht mehr kümmern. Die Erschließung inklusive der Errichtung
des Hausanschlusses erfolgt dann durch die jeweilige Baufirma, d.h. Ihnen wird ein Leerrohr mit eingezogenem
Glasfaserkabel und eine Anschlussdose im Hausanschlussraum installiert. Die Festlegung des Leitungsweges
durch Ihr Grundstück und in Ihr Gebäude erfolgt nach vorheriger Absprache mit Ihnen als Grundstückseigen-
tümer. Die Baufirmen werden dazu rechtzeitig vor Baubeginn mit Ihnen in Kontakt treten.

10. Wie erfolgt die genaue Verlegung des Hausanschlusses?

Die Erschließung erfolgt in der Regel mit einem offenen Graben mit einer Tiefe von ca. 60 cm.
Ist ein offener Graben nicht möglich, wird alternativ im Bohrverfahren oder mit einer Erdrakete
gearbeitet. Das passende Verfahren sowie der Wegeführung des Anschlusses werden zwischen
Ihnen und der Baufirma im Vorfeld abgestimmt.

11. Ich möchte meine Hauseinfahrt sanieren

Sollte ich bis nach dem Breitbandausbau warten?

Sie können grundsätzlich jederzeit Ihre Einfahrt oder Ihren Hof herrichten. Wenn Sie möchten,
dass nach der Sanierung kein Eingriff mehr erfolgt, verlegen Sie bitte ein handelsübliches Leerrohr
mit mindestens 3cm Innendurchmesser. Die Verlegung sollte geradlinig in 60cm Grabentiefe erfolgen.
Vermeiden Sie scharfe Kurven und verschließen Sie die Enden. Messen Sie, wenn möglich, ihr Leerrohr ein.
 

12. Was ist bei der Eigenverlegung des Hausanschlusses zu beachten?

13. Die Herstellung eines schräg verlaufenden Gebäudeanschlusses ist auf Grund des vorhandenen Bestands (z.B. Pflasterbelag/ unbefestigter Bereich) günstiger. Wird diese Verlegung dann gefördert?

Sofern es sich um die wirtschaftlichste Art des Anschlusses handelt, was entsprechend zu dokumentieren
wäre, kann davon ausgegangen werden, dass auch dieser Anschluss förderfähig ist.
Eine Zusage erfolgt jedoch nach Einzelprüfung durch den Fördermittelgeber.

14. Was, wenn ich keinen Anschluss möchte?

Es besteht kein Anschlusszwang. Der Anschluss würde dann im öffentlichen Raum und damit an
Ihrer Grundstücksgrenze enden. Spätere Anschlussleistungen wären dann zu den marktüblichen
Preisen kostenpflichtig. Es ist davon auszugehen, dass ein späterer Anschluss deutlich höhere
Kosten verursacht und nicht gefördert wird.

15. Ich habe keinen Gestattungsvertrag bekommen, aber ein Grundstück mit Hausnummer?

Sie haben Interesse an einem Anschluss an das Glasfasernetz, aber keinen Gestattungsvertrag bekommen?

Fragen Sie mögliche Miteigentümer, ob diese einen Gestattungsvertrag bekommen haben.
Ist dies nicht der Fall, dann melden Sie sich bitte schriftlich/telefonisch bei der Stadt Tengen.
Halten sie hierzu bitte Flurstücksnummer und Grundstücksanschrift bereit.

Ggf. ist das Gebäude aufgrund der Nutzung, z.B. Schuppen oder Wirtschaftsgebäude, nicht Teil der
Förderkulisse. Nach Prüfung des Sachstandes werden Sie über das weitere Vorgehen informiert.

16. Mein Gebäude ist in den auf der Homepage zur Verfügung gestellten Plänen nicht vorhanden – was ist zu tun?

Wenn Ihre Gebäude nicht eingetragen ist, wurde dieses vom Telekommunikationsunternehmen (TKU)
nicht gemeldet. Bitte teilen Sie der Stadt Tengen dies schriftlich/ telefonisch mit. Hierzu senden Sie uns
bitte folgende Informationen zu: Anschrift des Gebäudes inkl. Flurstücknummer sowie Ihre Kontaktdaten.

Ggf. ist das Gebäude aufgrund der Nutzung, z.B. Schuppen oder Wirtschaftsgebäude, nicht Teil der
Förderkulisse. Nach Prüfung des Sachstandes werden Sie über das weitere Vorgehen informiert

17. Was kostet mich der Hausanschluss?

Die Herstellung des Hausanschlusses erfolgt durch die Gemeinde.
Sie werden als Eigentümer eines Hauses in Blumenfeld & Weil informiert, ob der Anschluss kostenlos
erfolgen kann.
Die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung des Hausanschlusses
sowie des Übergabepunktes ist auf eigene Kosten bereitzustellen.

Bei einem späteren Anschlusszeitpunkt sind die Kosten für den Hausanschluss auf jeden Fall voll vom Eigentümer zu tragen.

18. Wie kann ich prüfen, ob mein Anschluss evtl. doch förderfähig ist?

Wenn Sie der Meinung sind, dass die von Ihrem Versorger übermittelte Versorgungsleistung nicht
mit der tatsächlich zur Verfügung gestellten Leitung übereinstimmt können Sie dies mit nachfolgendem
Link überprüfen:
https://breitbandmessung.de/

„Wann liegt eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung der gemessenen
Datenübertragungsrate zur vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate vor?

Eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit
im Down- und Upload bei Festnetz-Internetzugängen, i.S.v. § 57 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 TKG entsprechend der
Allgemeinverfügung (Vfg. Nr. 99/2021, ABl. 23/2021) liegt vor, wenn:

  • nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90% der vertraglich
    vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
  • die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90% der Messungen erreicht wird
    oder
  • an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unter-
    schritten wird.

Für die Annahme einer erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei
der Geschwindigkeit ist es ausreichend, wenn eine Abweichung in einem der Fälle vorliegt.“
(Quelle: https://breitbandmessung.de/fragen-und-antworten)

Bei einer geringeren Leistung haben Sie Anspruch auf Nachbesserung durch Ihren Versorger. Hierzu müssen
sie das Ergebnisprotokoll an Ihren Telefon- & Internetprovider schicken und zur Behebung der festgestellten
Mängel auffordern. Sollte sich die Versorgungsituation nicht verbessern, bitten wir sie uns den Schriftverkehr
nebst altem und aktuellem Protokoll zukommen zu lassen, so dass die Stadt die Ergebnisse mit dem
Fördermittelgeber abstimmen kann, um ggf. eine Förderung für den betroffenen Gebäudeanschluss zu
erreichen.

19. Wer ist der Netzbetreiber?

Der Internetanbieter Stiegeler Internet Service GmbH 79677 Schönau ging aus einer europaweiten
Ausschreibung als offizieller Netzbetreiber hervor. Damit bietet Stiegeler auch die Dienste auf dem
neuen Netz an (Internet, Telefon, TV).
Rechtzeitig vor der Netzübergabe, ca. 6 Wochen vorher, wird Stiegeler entsprechende Informations-
veranstaltungen anbieten und darüber informieren, wie Dienste gebucht werden können und welche
Möglichkeiten es gibt.

20. Was ist an Vorbereitungen noch notwendig für die Nutzung von Glasfaser?

Die Nutzung eines Glasfaseranschlusses setzt eine bestimmte Verkabelung im Haus voraus.
Auch hierzu informiert Firma Stiegeler rechtzeitig. Details können bei Bedarf schon jetzt unter
https://stiegeler.com/hilfe-service/Hausverkabelung/ eingesehen werden. Ab dem Glasfaser-
übergabepunkt (HÜP oder APL) im Gebäude, fällt die Zuständigkeit vollständig auf den bzw. die
Eigentümer des Gebäudes.

21. Müssen bestehende Leitungen im Gebäude (vorh. Telefonleitungen z.B. Telekomleitungen) entfernt werden?

Für die Nutzung eines Glasfaseranschlusses ist eine entsprechende Hausverkabelung notwendig
(Netzwerkkabel). Diese liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers, bei der Umsetzung ist ein
Elektriker behilflich. Nach Vertragsabschluss mit Firma Stiegeler für die Versorgen mit Diensten
bekommen Sie nochmals detailliert Info darüber, was in Sachen Hausverkabelung zu tun ist.

22. Ist für den Hausanschluss ein Stromanschluss notwendig?

Ja, dies ist unter Punkt 1.3 Ihres Hausanschluss-/ Durchleitungsvertrages so vermerkt:
„Der Eigentümer verpflichtet sich, die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die
Instandhaltung des Hausanschlusses sowie des Übergabepunktes auf eigene Kosten bereitzustellen.“
Ein Mustervertrag ist auf unserer Homepage im Bereich Breitbandausbau Rubrik Formulare zum
Breitbandausbau einsehbar.

23. Wer kann meine hausinterne Verkabelung machen?

Diese liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers, bei der Umsetzung ist ein Elektriker behilflich.
Firma Stiegeler wird rechtzeitig Schulungen für Elektriker in Tengen anbieten, damit diese Sie bei etwaigen
Maßnahmen unterstützen können. Nach Vertragsabschluss mit Firma Stiegeler für das Versorgen mit Diensten
bekommen Sie nochmals detailliert Info darüber, was in Sachen Hausverkabelung zu tun ist

24. Habe ich einen Anspruch auf den Anschluss?

Ein Rechtsanspruch auf einen Anschluss besteht nicht.
Jeder Eigentümer sollte jedoch jetzt beginnen zu überlegen, ob er einen Anschluss haben möchte
und die Möglichkeit für einen ggf. kostenlosen Anschluss im aktuellen ersten Ausbauschritt in Blumenfeld
und Weil nutzen. Dies setzt voraus, dass er einen Gestattungsvertrag mit der Stadt abschließt.

25. Wer bekommt einen geförderten Breitbandanschluss?

Es werden durch Bund und Land ausschließlich Adressen gefördert, bei denen die bisherige Infrastruktur
nur eine Bandbreite von weniger als 100 Mbit/s im Download zulässt. Des Weiteren gibt es Sonderregeln
für Landwirtschaftsbetriebe, KMU sowie sozioökonomische Standorte. Hierbei gelten Gebäude auch als
unterversorgt, sofern diese aktuell mit mehr als 100 Mbit/s im Download versorgt werden, jedoch nicht
über ein gigabitfähigen Gebäudeanschluss (Koaxial-Kabelnetz oder FTTB/H-Anschluss) verfügen.

26. Ich wohne in einem Neubaugebiet – ist mein Anschluss förderfähig?

Sofern Ihr Wohnhaus vor dem 16.04.2019 (Stichtag Markterkundung für das laufende Projekt /1. Bauabschnitt)
im Neubaugebiet errichtet wurde und Sie dies durch Einzug (Anmeldung Einwohnermeldeamt) oder Versorger-
anmeldung nachweisen können, besteht evtl. die Möglichkeit einer Förderung. Dies kann jedoch erst am Ende/
Abschluss der Maßnahme (Abrechnung) mit dem Fördergeber geklärt werden. Ein Anspruch auf Förderung
besteht nicht, da diese grundsätzlich von der Förderrichtlinie ausgeschlossen werden.

27. Wie viele Wohnungen können pro Hausanschluss angeschlossen werden?

Grundsätzlich richtet sich die Anzahl nach den Fasern, welche zur Verfügung stehen und nicht nach den
Hausanschlussröhrchen. Deshalb ist es wichtig, dass bei Mehrfamilienhäusern die Wohneinheiten mit
angegeben werden. Nur so kann die Versorgung aller Wohnungen sichergestellt werden.
Wichtig ist zu beachten, dass der/die Eigentümer des Mehrfamilienhauses sich um die hausinterne
Verkabelung frühzeitig Gedanken machen. Der Übergabepunkt im Gebäude wird i.d.R. im Keller bzw.
Technikraum, gemäß wirtschaftlichster Verlegung des Glasfaserhausanschlusses, hergestellt.
Das Gesamtnetz ist so konzipiert, dass auch nachträglich entstehende Gebäude an das Glasfasernetz
angeschlossen werden können.

28. Kann ich mein Grundstück anschließen, obwohl auf dem Grundstück nur ein Nebengebäude/ Wirtschaftsgebäude vorhanden ist?

Ein Anschluss auf eigene Kosten ist grundsätzlich immer möglich.
In begründbaren Einzelfällen besteht evtl. die Möglichkeit einer Förderung. Dies kann jedoch erst am
Ende/ Abschluss der Maßnahme (Abrechnung) mit dem Fördergeber geklärt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

29. Wer wird die Verlegearbeiten bei mir ausführen?

In Blumenfeld: Im Rahmen der Mitverlegung die Firma SBH Fernwärme SBH AG, In der Briese 8, 79865 Grafenhausen

In Weil: Im Rahmen der Mitverlegung die Firma naturenergie netze GmbH, Schildgasse 20, 79618 Rheinfelden (Baden)

Die weiteren Arbeiten (Glasfaserarbeiten, das Aufstellen der notwendigen POP-Standorte/Verteiler sowie die
Dokumentation) werden erst im Zuge eines Vergabeverfahrens ermittelt. Sobald die weiteren ausführenden
Unternehmen bekannt sind, wird die Verwaltung darüber informieren.

30. Wer übernimmt welche Aufgaben?

Die Stadt Tengen ist Auftraggeberin des Verfahrens, hat das Gebiet festgelegt und die Fördermittel sowie
Eigenmittel zur Verfügung gestellt um die Infrastruktur bereitzustellen.

Die Firma Stiegeler Internet Service GmbH, Paradiesstraße 18 in 79677 Schönau wird das Netz im Anschluss
betreiben und Dienste anbieten.

31. Weshalb wird Blumenfeld vor Weil angeschlossen?

Das Signal kommt von Tengen und muss über Blumenfeld nach Weil geleitet werden.
Hierzu muss vorab die Infrastruktur in Blumenfeld vorhanden sein.

32. Mein Glasfaseranschluss wurde bereits seit längerer Zeit an meiner Adresse realisiert. Nun ist die Verfügbarkeitsabfrage immer noch negativ an meiner Anschlussadresse. Woran liegt das?

Erst wenn ihr Glasfaseranschluss bzw. das gesamte Ortsnetz vollständig fertiggestellt wurde und die hierzu
notwendige Dokumentation (technische Daten) vorliegen, kann der Anschluss zur Verfügung gestellt werden.
Wir bitten um Verständnis, dass dies leider etwas Zeit in Anspruch nimmt bis die vollständige Dokumentation
vorhanden ist.

33. Was bedeutet vollständige Fertigstellung meines Glasfaseranschlusses?

Ihr Glasfaseranschluss ins Gebäude wird in mehreren Schritten ausgeführt.
Grob lassen sich diese Arbeiten in 5 Schritte gliedern.

Als ersten Schritt erhalten die Eigentümer bzw. Eigentümergemeinschaft einen Gestattungsvertrag,
welche zum Erhalt eines Glasfaseranschlusses zwingen der Stadt Tengen vorliegen muss.
Als zweiter Schritt bevor die Tiefbauarbeiten am Grundstück vorgenommen werden, erfolgt die
Begehung der Gebäude, um den wirtschaftlichsten Trassenverlauf und der Ort zur Herstellung
der Übergabepunktes festzulegen. Hierzu ist ihre Anwesenheit bzw. die eines bevollmächtigten
Vertreters notwendig,
Als dritter Schritt wird das Leerrohr in ihr Gebäude geführt.
Als vierter Schritt muss das Glasfaser eingezogen werden und der Hausübergabepunkt montiert.
Als fünfter Schritt erfolgt die Dokumentation. Alle technischen Daten zu ihrem Hausanschluss
müssen zusammengeführt und dem Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden.
Erst wenn all diese Arbeitsschritte, für alle Gebäude im Ortsteil, ausgeführt wurden kann der
Netzbetreiber einen Anschluss bereitstellen und sie sehen ihren Anschluss als Verfügbar angezeigt.
Aufgrund der notwendigen Arbeitsschritte ist ein mehrfacher Zugang zum Gebäude notwendig,
wir bitten dies zu beachten und zu vereinbarten Terminen verfügbar zu sein.

34. Soll ich meinen Telefonvertrag bereits jetzt kündigen?

Nein, eine vorzeitige Kündigung des Telefonanschlusses ist nicht notwendig.
Firma Stiegeler kommt rechtzeitig mit allen wichtigen Informationen zum Anbieterwechsel auf Sie zu
(rund 8 Wochen vor Netzinbetriebnahme). Kündigen Sie Ihren Festnetzvertrag auf keinen Fall selbst.
Über die Rufnummernübernahme von Seiten Stiegeler und die gleichzeitige Kündigung des Vertrags
bei Ihrem Anbieter wird ein reibungsloser Wechsel sichergestellt sein.

35. Wer ist Firma Stiegeler?

Seit mehr als 10 Jahren versorgt Stiegeler seine rund 20.000 Privat- und Geschäftskunden im
ländlichen Raum mit Internet, Telefon und Fernsehen. Damit einhergehend treibt das Schönauer
Unternehmen mit seinen rund 45 Mitarbeiter*innen den Ausbau moderner Glasfasernetze voran
und berät hierzu auch Kommunen und Verbände. Stiegeler versorgt Haushalte und Firmen in den
Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Waldshut, Schwarzwald-Baar und Konstanz
über DSL und Glasfaser, und das größtenteils als Betreiber des jeweiligen Netzes.
Vielfältige Tarife sorgen für ein optimales Angebot rund um das Thema vernetztes Leben und Arbeiten.

36. Was ist ein NGA-Netz?

Next Generation Network (NGN), auch Next Generation Access Network (NGA-Netz), bezeichnet
in der Telekommunikation die Netzwerktechnologie, welche traditionelle leitungsvermittelnde
Telekommunikationsnetze wie Telefonnetze, Kabelfernsehnetze, Mobilfunknetze usw. durch eine
einheitliche paketvermittelnde Netzinfrastruktur und -architektur ersetzt und zu den älteren Tele-
kommunikationsnetzen kompatibel ist. NGA-Netze beruhen teilweise oder vollständig auf der
Verwendung optischer oder elektro-optischer Technologie.
Das sind Netze auf Basis von Glasfasertechnologie und weiterentwickelte Kabelnetze.

37. Was ist eine Interkommunale Kooperation?

Eine interkommunale Kooperation besteht, wenn sich mindestens zwei Kommunen zur Durchführung
einer Maßnahme zusammenschließen und dies in einem Kooperationsvertrag festhalten. Die Stadt
Tengen hat mit der Gemeinde Hilzingen eine solche interkommunale Kooperation für den Breitband-
ausbau geschlossen.

38. Zukunftsfähigkeit des FTTB-Netzes?

Das Glasfasernetz der Stadt Tengen wird so geplant und realisiert, dass auch zukünftige Erschließungs-
maßnahmen, Änderung in der Bebauung oder gänzlich neue Anwendungsmöglichkeiten vom öffentlichen
Glasfasernetz profitieren können. Durch die Verlegung von Leerrohrinfrastrukturen mit bereits berücksichtig-
ten im Zuge des Ausbaus nicht verwendeten Kapazitäten, können neue benötigte Anschlüsse ohne große
Sanierungsmaßnahmen entlang des Trassenverlaufs geschaffen werden. Ebenso werden Kapazitäten für
zukünftige Anwendungen, z.B. 5G, Medizintechnik oder autonomes Fahren, über das Netz abzubilden.

39. Nachverdichtung des FTTB-Netzes (sog. Nachzügler)

Derzeit steht die Realisierung des Glasfasernetzes für alle als unterversorgt geltenden Gebäude im Fokus
der Umsetzung, daher raten wir zu einer Annahme der Möglichkeit zur Herstellung eines Glasfaseranschlusses
für ihr Gebäude.

Aufgrund des hohen Aufwands für nachträglich herzustellende Gebäudeanschlüsse, wird die Stadt Tengen
vorerst die Umsetzung, auf die neu zu errichtenden Ortsnetze legen. Im weiteren Verlauf werden Möglichkeiten
zur Nachverdichtung (sog. Nachzügler) geschaffen. Hierbei wird es jedoch voraussichtlich immer notwendig
sein, Anfragen zu bündeln, um eine marktpreisgerechte Umsetzung der Gebäudeanschlüsse zu ermöglichen.
Dies hat zur Folge, dass bei nachträglichen Erschließungen mit einem höheren Kostenaufwand und längerem
Umsetzungszeitraum gerechnet werden muss.

Breitbandausbau im Bereich Talheim, Uttenhofen und Gewerbegebiet Wiechs a.R.

1. Wo kann ich mich informieren?

Am 09.03.2021 ist die erste Informationsveranstaltungen für den Ausbau in Uttenhofen und Talheim geplant. Die Gemeinde lädt hierzu persönlich ein.

Weitere Informationsveranstaltungen werden immer abhängig vom geplanten weiteren Ausbau entsprechend auf der Homepage der Stadt Tengen sowie im Amtsblatt veröffentlicht.

Für Ihre Fragen zum Bauablauf steht Ihnen die Stadt Tengen gerne zur Verfügung.
Bitte wenden Sie sich hierfür an das Bauamt:
Frau Zimmermann, Tel.: 07736/92 33-43 und
Frau Nutz Tel.: 07736/92 33-44

2. Wie sehen die Leerrohrverbände aus?

Im Bild sehen Sie die Leerrohrverbände für die Haupttrassen.
Die Verbände haben einen Durchmesser von ca. 4 bzw. 5 cm.

Im Bild sehen Sie Hausanschlussröhrchen mit einem Außendurchmesser von 1 cm.
Das heißt, dass ein 1 cm starkes Röhrchen durch Ihr Grundstück ins Haus verlegt wird.

3. Wie verläuft die Verlegung der Haupttrassen?

Die Hauptrassen werden mit dem geeignetsten Verlegeverfahren durchgeführt. Der Trassenverlauf in den Plänen,
welche betroffene Eigentümer bekommen haben, ist vorläufig. Die Verlegung erfolgt an kritischen Stellen in Absprache
mit dem Eigentümer. Der Trassenverlauf wird so gewählt, dass so wenig wie möglich Schäden verursacht werden.

4. Welche Übertragungsleistungen sind geplant?

Die zugesicherte Datenübertragung beträgt mindestens 100 Mbit/s und bis zu 1.000 Mbit/s.

5. Wird mein Haus auch angeschlossen?

Ja, sofern es im Ausbaugebiet liegt und Sie einen Gestattungsvertrag unterzeichnen.
Diese sind an die Haushalte im Ausbaugebiet im Vorfeld versandt worden.

6. Schließe ich mit dem Gestattungsvertrag einen Internet-/ Telefonvertrag ab?

Nein. Der Gestattungsvertrag ist Ihre Zustimmungserklärung gegenüber der Stadt Tengen für einen
Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz.
Die Regelung der Versorgung mit Breitbanddiensten ist nicht Vertragsgegenstand des Gestattungsvertrages.
Die Breitbandversorgung erfolgt durch Dritte und wird in einem gesonderten Vertrag mit diesen geregelt.

7. Wann kann ich mit dem Anschluss rechnen?

Der Baubeginn des Breitbandausbaus ist für April 2021 geplant. Die gesamte Maßnahme wird sich auf Grund
der Komplexität auf ca. 1 Jahr erstrecken. Den Zeitpunkt für die Realisierung Ihres Hausanschlusses können
wir daher noch nicht genau benennen.

8. Muss ich mich selbst um meinen Hausanschluss kümmern?

Wenn Sie die notwendigen Genehmigungen, d.h. Rücksendung des unterzeichneten Gestattungsvertrages,
der Gemeinde erteilt haben, müssen Sie sich nicht mehr kümmern. Die Erschließung inklusive der Errichtung
des Hausanschlusses erfolgt dann durch die jeweilige Baufirma, d.h. Ihnen wird ein Leerrohr mit eingezogenem
Glasfaserkabel und eine Anschlussdose im Hausanschlussraum installiert. Die Festlegung des Leitungsweges
durch Ihr Grundstück und in Ihr Gebäude erfolgt nach vorheriger Absprache mit Ihnen als Grundstückseigentümer.
Die Baufirmen werden dazu rechtzeitig vor Baubeginn mit Ihnen in Kontakt treten.

9. Wie erfolgt die genaue Verlegung des Hausanschlusses?

Die Erschließung erfolgt in der Regel mit einem offenen Graben von 30 cm Breite und 60 cm Tiefe.
Ist ein offener Graben nicht möglich, wird alternativ im Bohrverfahren oder mit einer Erdrakete gearbeitet.
Das passende Verfahren sowie der Wegeführung des Anschlusses werden zwischen Ihnen und der Baufirma
im Vorfeld abgestimmt.

10. Ich möchte meine Hauseinfahrt sanieren.

Sollte ich bis nach dem Breitbandausbau warten?
Sie können grundsätzlich jederzeit Ihre Einfahrt oder Ihren Hof herrichten. Wenn Sie möchten, dass nach
der Sanierung kein Eingriff mehr erfolgt, verlegen Sie bitte ein handelsübliches Leerrohr mit mindestens
3 cm Innendurchmesser. Die Verlegung sollte geradlinig in 60 cm Grabentiefe erfolgen.
Vermeiden Sie scharfe Kurven und verschließen Sie die Enden.

11. Was, wenn ich keinen Anschluss möchte?

Es besteht kein Anschlusszwang. Der Anschluss würde dann im öffentlichen Raum und damit an
Ihrer Grundstücksgrenze enden.
Spätere Anschlussleistungen wären dann zu den marktüblichen Preisen kostenpflichtig. Es ist
davon auszugehen, dass ein späterer Anschluss deutlich höhere Kosten verursacht und nicht gefördert wird.

12. Ich habe keinen Gestattungsvertrag bekommen, aber ein Grundstück mit Hausnummer?

Sie haben Interesse an einem Anschluss an das Glasfasernetz aber keinen Gestattungsvertrag bekommen?
Fragen Sie mögliche Miteigentümer, ob diese einen Gestattungsvertrag bekommen haben. Ist dies nicht der Fall,
dann finden Sie auf der Internetseite der Stadt Tengen einen Vordruck des Gestattungsvertrages. Füllen Sie diesen aus,
drucken und unterschreiben Sie Ihn und senden Sie Ihn mit einem kleinen Anschreiben an die Stadt Tengen.

13. Was kostet mich der Hausanschluss?

Die Herstellung des Hausanschlusses erfolgt durch die Gemeinde.
In den Bereichen Uttenhofen und Talheim ist dieser bei einem Vertragsabschluss aller Eigentümer
bis spätestens 23.03.2021 voraussichtlich kostenlos.
Lediglich die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung des Haus-
anschlusses sowie des Übergabepunktes sind auf eigene Kosten bereitzustellen.
Bei einem späteren Anschlusszeitpunkt sind die Kosten für den Hausanschluss voll vom Eigentümer zu tragen.

14. Wer ist der Netzbetreiber?

Der Internetanbieter Stiegeler ging aus einer europaweiten Ausschreibung als offizieller Netzbetreiber hervor.
Damit bietet Stiegeler auch die Dienste auf dem neuen Netz an (Internet, Telefon, TV).
Rechtzeitig vor der Netzübergabe, ca. 6 Wochen vorher, wird Stiegeler entsprechende Informationsveranstaltungen
anbieten und darüber informieren, wie Dienste gebucht werden können und welche Möglichkeiten es gibt.

15. Was ist an Vorbereitungen noch notwendig für die Nutzung von Glasfaser?

16. Habe ich einen Anspruch auf den Anschluss?

Ein Rechtsanspruch auf einen Anschluss besteht nicht.
Jeder Eigentümer sollte jedoch jetzt beginnen zu überlegen, ob er einen Anschluss haben möchte
und die einmalige Möglichkeit für einen kostenlosen Anschluss im aktuellen ersten Ausbauschritt
in Uttenhofen und Talheim nutzt.
Dies setzt voraus, dass er einen Gestattungsvertrag mit der Stadt abschließt.

17. Wer bekommt einen geförderten Breitbandanschluss?

Es werden durch Bund und Land ausschließlich Adressen gefördert, bei denen die bisherige Infrastruktur nur eine Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s zulässt.

18. Wer übernimmt welche Aufgaben?

Die Stadt Tengen ist Auftraggeberin des Verfahrens, hat das Gebiet festgelegt und die Fördermittel
sowie Eigenmittel zur Verfügung gestellt um die Infrastruktur bereitzustellen.
 
Die Firma Stiegeler Internet Service GmbH, Paradiesstraße 18 in 79677 Schönau wird das Netz
im Anschluss betreiben und Dienste anbieten.

19. Was ist ein Markterkundungsverfahren

Vor jeder Beihilfengewährung bzw. vor Beantragung von Fördermitteln muss der Antragsteller (Stadt Tengen)
zwingend eine Markterkundung durchführen, um die Ausbaupläne privater Netzbetreiber für die nächsten
drei Jahre abzufragen und sicherzustellen, dass der staatliche Eingriff nicht zu einer Überlagerung bestehender
Infrastruktur oder zur Hemmung privater Investitionen führt. Dazu sind Anbieter durch öffentliche Bekanntmachung
aufzufordern, innerhalb eines Zeitraums von mindestens 8 Wochen zu erklären, ob in dem bezeichneten Gebiet
bereits ein NGA-Netz betrieben wird oder innerhalb der nächsten drei Jahre im zu versorgenden Gebiet ein Aufbau
eines NGA-Netzes erfolgt.

20. Was ist ein NGA-Netz?

Next Generation Network (NGN), auch Next Generation Access Network (NGA-Netz), bezeichnet in der
Telekommunikation die Netzwerktechnologie, welche traditionelle leitungsvermittelnde Telekommunikations-
netze wie Telefonnetze, Kabelfernsehnetze, Mobilfunknetze usw. durch eine einheitliche paketvermittelnde
Netzinfrastruktur und -architektur ersetzt und zu den älteren Telekommunikationsnetzen kompatibel ist.
NGA-Netze beruhen teilweise oder vollständig auf der Verwendung optischer oder elektro-optischer Technologie.
Das sind Netze auf Basis von Glasfasertechnologie und weiterentwickelte Kabelnetze.

21. Was ist eine Interkommunale Kooperation?

Eine interkommunale Kooperation besteht, wenn sich mindestens zwei Kommunen zur Durchführung
einer Maßnahme zusammenschließen und dies in einem Kooperationsvertrag festhalten.
Die Stadt Tengen hat mit der Gemeinde Hilzingen eine solche interkommunale Kooperation für den
Breitbandausbau geschlossen.

22. Weshalb werden die Aussiedlerhöfe im Bereich Uttenhofen/Talheim aktuell nicht angeschlossen?

Die Aussiedlerhöfe (Waldhof, Hauhof, Haslacherhof, Körbelhof und Degenhof) liegen im Bereich der
geplanten Redundanzstrecke von Wiechs a.R. nach Büßlingen.
In diesem 2. Bauabschnitt, bei Herstellung der Redundanz, wäre der Anschluss der Höfe geplant.

23. Weshalb wird das Gewerbegebiet in Wiechs a.R. mit angeschlossen und die umliegenden Gebäude in Wiechs a.R. nicht?

Der Anschluss für das Gewerbegebiet war ein Sonderaufruf für Gewerbegebiete.
Dies stellt ein Sonderfall dar. Eine Förderung war nur möglich für ausgewiesene Gewerbe-
gebiete. Gewerbetreibende in Mischgebieten können von dieser Förderung nicht profitieren
und auch Aussiedlerhöfe nicht.
Die umliegenden Gebäude zum Gewerbegebiet gelten nicht als unterversorgt.
Deshalb ist hier auch kein Anschluss aktuell geplant.

24. Weshalb werden nicht gleich alle Gebäude in Tengen & Ortsteile erschlossen?

Ziel der Stadt Tengen ist es im ersten Bauabschnitt das Signal vom Landkreis
Schwarzwald-Baar (Kommingen) so schnell wie möglich nach Hilzingen zu bringen,
da hier eine Interkommunale Kooperation besteht.
Deshalb wird aktuell das Backbone-Netz hierfür sowie alle Gebäude die in diesem Bereich
liegen und unterversorgt sind, angeschlossen.

25. Ich wohne in einem Neubaugebiet – ist mein Anschluss förderfähig?

Sofern Ihr Wohnhaus vor dem 16.04.2019 (Stichtag Markterkundung für das laufende
Projekt /1. Bauabschnitt) im Neubaugebiet errichtet wurde und Sie dies durch Einzug
(Anmeldung Einwohnermeldeamt) oder Versorgeranmeldung nachweisen können,
besteht evtl. die Möglichkeit einer Förderung. Dies kann jedoch erst am Ende/Abschluss
der Maßnahme (Abrechnung) mit dem Fördergeber geklärt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
 
 

26. Wohnhaus wurde vor Stichtag 16.4.2019 errichtet. Hat jedoch keine eigene Hausnummer.

Sofern ein direkter Anschluss aus dem öffentlichen Bereich für andere Versorgungsträger
vorhanden ist, besteht evtl. die Möglichkeit einer Förderung.
Dies kann jedoch erst am Ende/ Abschluss der Maßnahme (Abrechnung) mit dem Förder-
geber geklärt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

27. Kann ich mein Grundstück anschließen, obwohl auf dem Grundstück nur ein Nebengebäude/ Wirtschaftsgebäude vorhanden ist?

Ein Anschluss auf eigene Kosten ist grundsätzlich immer möglich.
In begründbaren Einzelfällen besteht evtl. die Möglichkeit einer Förderung. Dies kann jedoch
erst am Ende/Abschluss der Maßnahme (Abrechnung) mit dem Fördergeber geklärt werden.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

28. Wie viele Wohnungen können pro Hausanschluss angeschlossen werden?

Grundsätzlich richtet sich die Anzahl nach den Fasern, welche zur Verfügung stehen und
nicht den Hausanschlussröhrchen. Deshalb ist es wichtig, dass bei Mehrfamilienhäusern
die Wohneinheiten mit angegeben werden. Nur so kann die Versorgung aller Wohnungen
sichergestellt werden.

29. Die Herstellung eines schräg verlaufenden Gebäudeanschlusses ist auf Grund des vorhandenen Bestands (z.B. Pflasterbelag/ unbefestigter Bereich) günstiger. Wird diese Verlegung dann gefördert?

Sofern es sich um die wirtschaftlichste Art des Anschlusses handelt, was entsprechend zu dokumentieren wäre,
kann davon ausgegangen werden, dass auch dieser Anschluss förderfähig ist. Eine Zusage erfolgt jedoch nach
Einzelprüfung durch den Fördermittelgeber.

30. Müssen bestehende Leitungen im Gebäude (vorh. Telefonleitungen z.B. Telekomleitungen) entfernt werden?

Für die Nutzung eines Glasfaseranschlusses ist eine entsprechende Hausverkabelung notwendig
(Netzwerkkabel). Diese liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers, bei der Umsetzung ist ein
Elektriker behilflich. Firma Stiegeler wird rechtzeitig Schulungen für Elektriker in Tengen anbieten,
damit diese Sie bei etwaigen Maßnahmen unterstützen können. Nach Vertragsabschluss mit Firma
Stiegeler für die Versorgung mit Diensten bekommen Sie nochmals detailliert Info darüber, was in
Sachen Hausverkabelung zu tun ist.

31. Ist für den Hausanschluss ein Stromanschluss notwendig?

Ja, dies ist unter Punkt 1.3 Ihres Hausanschluss-/ Durchleitungsvertrages so vermerkt:
„Der Eigentümer verpflichtet sich, die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und
die Instandhaltung des Hausanschlusses sowie des Übergabepunktes auf eigene Kosten
bereitzustellen.“
Ein Mustervertrag ist auf unserer Homepage im Bereich Breitbandausbau Rubrik Formulare
zum Breitbandausbau einsehbar.

32. Wer kann meine Hausinterne Verkabelung machen?

Diese liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers, bei der Umsetzung ist ein Elektriker
behilflich. Firma Stiegeler wird rechtzeitig Schulungen für Elektriker in Tengen anbieten, damit
diese Sie bei etwaigen Maßnahmen unterstützen können. Nach Vertragsabschluss mit Firma
Stiegeler für die Versorgung mit Diensten bekommen Sie nochmals detailliert Info darüber, was
in Sachen Hausverkabelung zu tun ist

33. Ab wo werden die anfallenden Kosten für nicht förderfähige Hausanschlüsse berechnet?

<justify>Dies muss im Einzelfall geklärt werden. Hierzu ist im Vorfeld ein entsprechender Anschlusswunsch
bei der Stadt Tengen einzureichen. </justify>

34. Wer wird die Verlegearbeiten bei mir ausführen?

Maier Bau GmbH, Mühleweg 13, 79802 Dettighofen-Baltersweil

35. Wer ist für die Bauleitung der Maßnahme zuständig?

Die Stadt Tengen ist Bauherr der Maßnahme, hat jedoch für die Bauleitung das
Ing. Büro Burkhard Raff, Dipl. Ing. (FH), Champagnolestr. 21 in 78244 Gottmadingen beauftragt.

36. Soll ich meinen Telefonvertrag bereits jetzt kündigen?

Nein, eine vorzeitige Kündigung des Telefonanschlusses ist nicht notwendig.
Firma Stiegeler kommt rechtzeitig mit allen wichtigen Informationen zum Anbieterwechsel auf Sie zu
(rund 8 Wochen vor Netzinbetriebnahme). Kündigen Sie Ihren Festnetzvertrag auf keinen Fall selbst.
Über die Rufnummernübernahme von Seiten Stiegeler und die gleichzeitige Kündigung des Vertrags
bei Ihrem Anbieter wird ein reibungsloser Wechsel sichergestellt sein.

37. Wer ist Firma Stiegeler?

Seit mehr als 10 Jahren versorgt Stiegeler seine rund 20.000 Privat- und Geschäftskunden
im ländlichen Raum mit Internet, Telefon und Fernsehen. Damit einhergehend treibt das
Schönauer Unternehmen mit seinen rund 45 Mitarbeiter*innen den Ausbau moderner
Glasfasernetze voran und berät hierzu auch Kommunen und Verbände. Stiegeler versorgt
Haushalte und Firmen in den Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Waldshut,
Schwarzwald-Baar und Konstanz über DSL und Glasfaser, und das größtenteils als Betreiber
des jeweiligen Netzes. Vielfältige Tarife sorgen für ein optimales Angebot rund um das Thema
vernetztes Leben und Arbeiten.

38. Was ist bei der Eigenverlegung des Hausanschlusses zu beachten?

39. Wie lange dauert der Download einer 500 Megabyte großen Datei?

40. Kann ich meine bestehende Telefonverkabelung im Haus weiterhin nutzen?

Die bisherige klassische Telefonverkabelung des Hauses kann nicht ohne Weiteres genutzt werden.
Für die Verkabelung im Haus wird ein Netzwerkkabel (Cat. 6) vom Netzabschlussgerät bis zum Router benötigt.
Wichtige Informationen und Fallbeispiele mit Materialempfehlungen können Sie unter folgendem Link abrufen:
https://stiegeler.com/wp-content/uploads/Broschuere_Glasfaserverkabelung.pdf
 
Die Hausinterne Verkabelung liegt in der Verantwortung des Hauseigentümers, bei der Umsetzung ist ein Elektriker
behilflich.
 
Rechtzeitig vor der Netzübergabe, ca. 6 Wochen vorher, wird Stiegeler außerdem entsprechende Informationsveranstaltungen
anbieten und darüber informieren, wie Dienste gebucht werden können und welche Möglichkeiten es gibt.

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