Zuständigkeiten

Zum besseren Verständnis und Abgrenzung der Zuständigkeiten hier eine kurze Erläuterung:

  1. Die Stadt Tengen baut mit Zustimmung der Eigentümer (Gestattungsvertrag/ Hausanschluss- und
    Durchleitungsrechtsvertrag) das Netz inklusive Glasfaser-Hausanschluss. Dieser endet mit dem
    APL (Anschlusspunkt Leitung/Hausübergabepunkt).
    Mit dem Gestattungsvertrag schließen Sie keinen Endkundenvertrag mit einem Anbieter ab.
    Sie erlauben es uns als Gemeinde, den Hausübergabepunkt zu installieren. Sie gehen also keine
    weiteren Verpflichtungen ein, wenn Sie dem Gestattungsvertrag zustimmen. Im Gegenteil, Sie sichern
    sich damit die Möglichkeit für einen Glasfaseranschluss für sich oder zukünftige Nutzer Ihres Gebäudes.
    Es erhöht sich damit auch der Wert Ihrer Immobilie.
  2. Die Verantwortung für die dahinter liegende Verkabelung im Haus trägt der Eigentümer.
  3. Der Netzbetreiber sorgt für den Betrieb und die Instandhaltung des Netzes sowie das Diensteangebot.
    Um Dienste beziehen zu können, muss ein separater Signalliefervertrag mit dem Diensteanbieter ab-
    geschlossen werden. Aktuell bietet ausschließlich Stiegeler über das Glasfasernetz in Tengen Dienste
    an. Sollte aber ein anderer Anbieter Interesse zeigen und ebenfalls über das Netz versorgen wollen,
    ist Stiegeler verpflichtet, diesem Netzzugang zu gewähren.
  4. Dieses Projekt ist in seinem Umfang und seiner Komplexität das größte Vorhaben, was die Stadt Tengen
    bisher durchgeführt hat.
    Für Sie als Bürger, aber auch für uns als Verwaltung ist es in vielerlei Hinsicht einmalig. Wir sind dankbar
    für jede Frage und jeden Hinweis von Ihnen, denn sie zeigen uns, wo wir uns verbessern können.

Unser Tipp: Nutzen Sie diese einmalige Chance, auch wenn Sie später keinen Endkundenvertrag abschließen möchten.

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