Herzlich Willkommen im Ärztehaus Stadt Tengen eG

Das Konzept des Hauses wurde von Ärzten für Patienten und Ärzte gleichermaßen entwickelt und umgesetzt. Sie finden hier eine Konzentration des medizinischen Versorgungsangebotes.

Unser Ziel ist es, weiterhin die ländliche ärztliche Versorgung sicherzustellen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und wünschen uns, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen.

Die Ärztehaus Stadt Tengen eG

In dem neuerbauten Ärztehaus sind nachfolgende Ärzte:

1. Obergeschoss

  • DR. MED. MAX HAHN
    Facharzt für Allgemein- und Palliativmedizin
  • DR. MED. CHRISTINE RIEDE
    Fachärztin für Allgemein- und Palliativmedizin
  • DR. MED. ANDREA HARDER
    Fachärztin für Allgemeinmedizin
  • STEFANIE WEHLER (ANGEST. Ärztin)
    Fachärztin für Allgemeinmedizin

www.praxis-tengen.de

2. Obergeschoss

  • ULRICH MUELLER
    Zahnarzt

www.mueller-zahnarzt.de

Neben den niedergelassenen Ärzten finden Sie im Ärztehaus Tengen eG auch folgende Anbieter:

Erdgeschoss

  • SOZIALSTATION Oberer Hegau St.Wolfgang
    Schillerstraße 10 a, 78234 Engen
    Tel: 077338300 · Fax: 077335928

www.sozialstation-engen.de

  • KINDERKRIPPE Kastanienzwerge
    Marktstraße 3
    78250 Tengen
    Telefon 07736 / 9219591

Gründung der Genossenschaft Ärztehaus Stadt Tengen eG

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Tengen,

im Dezember hat die Stadt die Gründung der Genossenschaft Ärztehaus Stadt Tengen vorgestellt und angestoßen.
Die Resonanz war bislang überwältigend: Fast 200 Absichtserklärungen zur Beteiligung an der Genossenschaft wurden im Rathaus abgegeben.
Es war geplant rund 800 Anteile in Höhe von jeweils 500 Euro auszugeben. Mittlerweile ist diese Anzahl erreicht worden.

Dennoch können bis zum 31.01.2019 weiter Absichtserklärung abgegeben und Anteile gezeichnet werden. 
Jeder Anteil hilft die Finanzierung des Vorhabens zu verbessern.
Wir freuen uns daher sehr über jeden und jede, die in der Genossenschaft mitwirken möchte.

Wie geht es danach weiter? Voraussichtlich Mitte Februar wird die Gründungsversammlung stattfinden.
Aus organisatorischen Gründen findet diese nur mit den Gründungsmitgliedern statt. Nach dem Gründungs-
gutachten des Genossenschaftsverbands und erfolgter Eintragung beim Registergericht wird dann die erste
Generalversammlung einberufen werden, zu der alle Mitglieder eingeladen sind.
In diesem Zuge kann der Genossenschaft dann auch formal und rechtlich bindend beigetreten werden.

Für das große Interesse an der Genossenschaft dürfen wir uns herzlich bedanken. Wir freuen uns den nächsten
Schritt im Gründungsprozess und damit auf dem Weg zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in der Stadt Tengen
gehen zu können.

Ihr

Marian Schreier und Andreas Luckner
(Erstellt am 16. Januar 2019)

Eintragung der Genossenschaft Ärztehaus Stadt Tengen eG