Aktuelles

Gebühren Kindertagesstätten/ Kernzeitbetreuung Meldung vom 24. März 2020

Aufgrund der Schließung der Schule und der Kindertagesstätten werden aktuell von der Stadtverwaltung im April keine Kernzeit- und Kitagebühren erhoben, vorbehaltlich einer abschließenden Beschlussfassung durch den Gemeinderat.
Die Gebühren für die Kinder, die in Notgruppen weiterhin betreut werden, werden nachträglich in Rechnung gestellt.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Stadtverwaltung gerne zur Verfügung.

Änderung bei der Schließung von Einrichtungen aufgrund der geänderten Corona-Verordnung Meldung vom 24. März 2020

Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes vom 17.03.2020, zuletzt geändert am 22.03.2020, haben sich Änderungen in § 4 „Schließung von Einrichtungen“ ergeben. So ist bis zum 19.04.2020 der Betrieb von Friseuren, aber auch Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios sowie Studios für kosmetische Fußpflege untersagt. Das Wirtschaftsministerium hat Auslegungshinweise zu den bisherigen Grenzfällen des § 4 CoronaVO veröffentlicht. Diese sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Dateien_Downloads/2020-03-22_Auslegungshinweise_zur_Corona-Verordnung.pdf

Maßnahmen an der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Weil Meldung vom 24. März 2020

Im Rahmen des Förderprojektes Moderne LED-Beleuchtung wird der Auftrag für die Lieferung neuer LED-Leuchten in den nächsten Tagen vergeben.
Diese werden dann im Anschluss in den nächsten Wochen durch den Bauhof eingebaut.
Im konkreten Fall bedeutet dies, dass die bestehenden Lichtmasten erhalten bleiben und die alte Leuchte durch eine neue Leuchte mit LED-Technik getauscht wird.
 

Informationen zum Rathausbetrieb und zur Gremienarbeit Meldung vom 23. März 2020

Die Stadtverwaltung Tengen stellt ab sofort bis auf weiteres den allgemeinen Publikumsverkehr ein. Ihre Anliegen werden - soweit möglich - telefonisch und per E-Mail bearbeitet. Das Rathaus ist telefonisch grundsätzlich von Mo.- Do. von 8:30 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie Fr. von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr erreichbar. Das Bauamt ist am Mittwochnachmittag nicht besetzt. Bei dringenden, nicht verschiebbaren Anliegen, die nur persönlich erledigt werden können, nehmen Sie bitte zunächst mit dem Rathaus telefonischen Kontakt unter Tel. 07736/9233-0 auf. Ihr Anliegen wird geprüft und Sie erhalten dann ggf. einen Termin.

Der Gemeinderat wird seine Gemeinderatsitzungen bis einschließlich April einstellen. Gleiches gilt für die Ortschaftsratssitzungen und die Sprechstunde der Ortsvorsteher.

Absage des Bürgerempfangs der Stadt Tengen Meldung vom 13. März 2020

Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des neuartigen Coronavirus findet der Bürgerempfang der Stadt Tengen am 28. März 2020 in der Randenhalle nicht statt.

Bezüglich der Einschätzung der Lage und der Einstufung der Risikogebiete stützt sich die Stadtverwaltung auf die Bewertung des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Umgang mit Veranstaltungen. Da beim Bürgerempfang viele Menschen auf engem Raum zusammen kommen, auch Risikogruppen in der Regel vertreten sind und die Veranstaltung nicht zwingend stattfinden muss, wird der Bürgerempfang verschoben. Die Gesundheitsbehörden zielen weiterhin darauf ab, einzelne Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verzögern. Daher soll auf größere Menschenansammlungen und Veranstaltungen lieber verzichtet werden.
Der Bürgerempfang wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Hierzu wird gesondert informiert.

Wetterstation der Stadt Tengen Meldung vom 04. März 2020

Die Wetterstation der Stadt Tengen ist zurzeit außer Betrieb.
Wir sind dabei, die Störung zu beheben.

Einreichung von Vorschlägen für besonderes Engagement Meldung vom 06. Februar 2020

In diesem Jahr werden die Ehrungen für besonderes Engagement im Rahmen des Bürgerempfangs am 28. März 2020 um 19 Uhr in der Randenhalle Tengen gewürdigt und überreicht. Der Gemeinderat der Stadt Tengen hat hierzu die Richtlinien im Jahr 2017 beschlossen. Geehrt werden können sowohl Einzelpersonen, als auch Gruppen bzw. Mannschaften, die sich durch ihr besonderes ehrenamtliches Engagement, herausragenden Einsatz für das Gemeinwohl, besondere sportliche Erfolge oder besondere „einzelne Taten“ ausgezeichnet werden. Zu ehrende Personen müssen in der Stadt Tengen wohnhaft sein oder in einem Verein der Stadt Tengen engagiert sein. Die herausragenden Engagements werden in vier Kategorien aufgeteilt: Kultur (z.B. langjähriges aktive Mitglied einer Chorgemeinschaft. Der zu Ehrende hat u.a. im Verein ein Amt mehrere Jahre inne oder sich im Besonderen für den Verein engagiert) Sport (Einzelperson oder Mannschaft) Soziales und Kirchen (z.B. Leiterinnen der Kinderkirche oder langjähriges Mitglied des Gemeindeteams) Sonstiges (z.B. Bereitschaftsleiter des DRK oder aktives Mitglied der Freiwillige Feuerwehr mit besonderen herausragenden Leistungen) Die genannten Beispiele sind selbstverständlich nicht erschöpfend. Die eingereichten Vorschläge des letzten Jahres – die nicht geehrt wurden – werden nicht in dieses Jahr übernommen. Die Vereine aber auch Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge bei der Stadt einreichen. Die notwendigen Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie unten aufgeführt. Die Anträge sollten bis spätestens Mittwoch, 11. März 2020 der Stadt Tengen vorliegen. Die Entscheidung der zu Ehrenden wird wieder von den Vereinsvertretern gewählt. Wobei jeder Verein eine Stimme hat. In der letzten Ehrenamts-Komitee-Sitzung am 12.03.2019 wurde vorgeschlagen, die Entscheidung künftig online/per Briefwahl durchzuführen. Aus diesem Grund wird die Verwaltung in diesem Jahr alle Vereine per Mail/Post über die eingereichten Anträge und das Wahlsystem mit einem extra Schreiben informieren. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Scheu, Telefon-Nummer: 07736/9233-10 oder b.scheu@tengen.de gerne zur Verfügung.
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Beantragung von Briefwahl für den Bürgerentscheid am 8. März 2020 Meldung vom 06. Februar 2020

In den nächsten Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen für den Bürgerentscheid an alle Wahlberechtigten versandt. Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vorliegen haben und Sie am Abstimmungstag verhindert sein sollten, können Sie entweder mit Ihrer Wahlbenachrichtigung oder über die städtische Homepage digital Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Auf der städtischen Homepage (www.tengen.de) finden Sie in Kürze den Link zur Briefwahlbeantragung unter Windkraft Tengen.
Eine Beantragung der Briefwahl ist regulär bis Freitag, 6. März 2020, 18 Uhr im Einwohnermeldeamt im Rathaus oder bis 12 Uhr über die städtische Homepage möglich. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Briefwahl noch am Sonntag, 8. März 2020 bis 15 Uhr beantragt werden. Denken Sie daher bitte frühzeitig an die Beantragung der Briefwahlunterlagen, sofern Sie am Abstimmungstag nicht in den bekannten Wahllokalen abstimmen können.

2. Dialogveranstaltung am 17.02.2020 zum Bürgerentscheid in Tengen Meldung vom 04. Februar 2020

Die Stadtverwaltung Tengen lädt zur 2. Dialogveranstaltung im Rahmen des Informations- und Dialogprozesses am Montag, 17.02.2020 in die Randenhalle nach Tengen ein. Um 19 Uhr besteht, nach einem Inputvortrag von Bürgermeister Marian Schreier, die Möglichkeit zur Diskussion an verschiedenen Stammtischgruppen. Dort kann ausführlich diskutiert und gefragt werden. Eine offene Fragerunde zum Schluss rundet die Veranstaltung ab.

WhatsApp-Newsletter-Dienst eingestellt! Meldung vom 24. Januar 2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wie Sie gewiss bereits festgestellt haben, erfolgten seit geraumer Zeit keine Mitteilungen mehr über unseren Newsletterdienst. Leider hat WhatsApp sich dazu entschlossen grundsätzlich keine Newsletter-Funktion mehr anzubieten.
Seit Ende 2019 steht das Angebot von WhatsApp-Newslettern weltweit nicht mehr zur Verfügung. Die Verwaltung prüft aktuell, welche Alternativen möglich sind.

Ihre Stadtverwaltung

Masernimpfpflicht ab 1. März 2020 Meldung vom 21. Januar 2020

Nachdem der Bundestag am 14.11.2019 das Gesetz zur Masern-Impfpflicht in öffentlichen Einrichtungen verabschiedet und der Bundesrat dies am 20. Dezember 2019 gebilligt hat, gilt ab dem 1. März 2020 eine Masernimpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen. Ab dem 1. März 2020 müssen Eltern also nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kita oder Schule anmelden. Auch alle Kinder, die am 1. März 2020 bereits in den städtischen KiTas bzw. Grundschule betreut werden, haben einen Nachweis bis zum Ablauf des 31. Juli 2021 vorzulegen.

Wie wird die Einhaltung der Masernimpfpflicht kontrolliert?
Die betroffenen Kinder haben nach § 20 Absatz 9 IfSG der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor (tatsächlichem) Beginn ihrer Betreuung folgenden Nachweis vorzulegen:


1. einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder nach § 26 Absatz 2 Satz 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), darüber, dass bei ihnen ein Impfschutz gegen Masern besteht,

2. ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können oder

3. eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.


Es wird deshalb gebeten, bereits jetzt den Impfstatus Ihrer Kinder zu überprüfen. Auf der Landesebene Baden-Württemberg wurde zwischen den beteiligten Ministerien eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die nach Abschluss ihrer Arbeit Vorgaben zur konkreten Umsetzung herausgeben wird. Sobald diese vorliegen, werden weitere Informationen durch die Kindertagesstätten an die Eltern weitergegeben, zu welchem Zeitpunkt die Nachweise konkret in den Einrichtungen vorgelegt werden müssen.

Öffentliche Ausschreibung Erschließung Neubaugebiet "Ob den Häusern", Tengen Meldung vom 21. Januar 2020

Eine öffentliche Ausschreibung für die Erschließung, Los 1 Tiefbauarbeiten finden Sie hier

Entwässerung und Wasserversorgung Meldung vom 20. Januar 2020

Ab dem 01.01.2020 wird von Seiten der Stadt Tengen bei Änderung, Erweiterung oder bei einem Neuanschluss im Bereich der Entwässerung ein Entwässerungsantrag gefordert.
Die hierzu notwendigen Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Tengen im Bereich: Service & Rathaus > Bürgerservice > Formular/ Online Antragsstellung > Bauwesen abrufen werden.
Das gleiche gilt für den Bereich Wasserversorgungsantrag. Auch dieser Antrag ist im obigen Formularangebot enthalten.
Die Anträge sowie evtl. Fragen zu den Anträgen können an Herrn Völlinger, Tel. 0 77 36/92 33-31 gestellt werden.

Nachbericht erste Dialogveranstaltung Watterdingen Meldung vom 17. Dezember 2019

Bei der ersten Dialogveranstaltung zu den geplanten Windrädern in Watterdingen am vergangenen Dienstag konnten sich um die 300 Interessierte umfassend über das Vorhaben informieren. Zunächst stellte Bürgermeister Marian Schreier die wesentlichen Überlegungen und Gründe für die Durchführung des Bürgerentscheids vor. Anschließend konnten sich die Anwesenden an Ständen über verschiedene Themen informieren. Neben den Fakten zum Bürgerentscheid gab es Informationen zur Technik von Windkraftanlage, dem Bau und Rückbau sowie der Zuwegung und Erschließung der Anlagen. Anhang von Visualisierungen wurden die Planungen optisch veranschaulicht. Eine Zwischenbilanz von Verenafohren und Informationen über die Möglichkeit einer finanziellen Beteiligung wurde am Stand der Bürgerenergie Bodensee und Hegau-Wind präsentiert. Vertreter des Landratsamts Konstanz standen für Fragen zum Genehmigungsprozess und zu den Auswirkungen des Klimawandels im Wald zur Verfügung. Abgerundet wurde der Marktplatz mit einem Stand zu den Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, Untersuchungen zum Artenschutz beim Windpark Verenafohren und einem Ausblick auf die weiteren Veranstaltungen. In einer abschließenden Runde konnten Hinweise, Vorteile, Nachteile, Anregungen und Fragen angebracht werden. Diese wurden gesammelt und werden aktuell mit den offenen Fragen, die sich an den Ständen ergeben haben aufgearbeitet. Sobald die Fragen zusammen gestellt und beantwortet sind, werden sie auf der städtischen Homepage ( www.tengen.de ) unter Windkraft Tengen zur Verfügung gestellt. Sollten Fragen offen bleiben, dürfen diese gerne an windkraft@tengen.de gestellt werden. Die zweite Dialogveranstaltung in Tengen findet am 17. Februar 2020 statt.
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Anmeldung eines Betreuungsplatzes in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Tengen für das Kindergartenjahr 2020/2021 Meldung vom 16. Dezember 2019

In Kürze beginnt das Anmeldeverfahren für einen KiTa-Platz in einer städtischen Einrichtung für das KiTa-Jahr 2020/21. Grundsätzlich werden alle potenziellen KiTa-Eltern angeschrieben, ob für das kommende Kita-Jahr ein Betreuungsplatz benötigt wird. Abgefragt wird das verbindliche Interesse der Eltern für einen Platz für Kinder ab 2 Jahren. Mit der Platzabfrage können die Kinder vorgemerkt werden, bei unterjährigen Anfragen kann oft auf Wünsche nicht eingegangen werden. Um einen tatsächlich Bedarf an Betreuungsplätze ermitteln zu können und die Einteilung planen zu können, bitten wir darum, die Angaben möglichst verbindlich zu tätigen und nur den tatsächlich gewünschten Betreuungsumfang anzugeben.

Für eine bedarfsgerechte Planung und Zuteilung der Kinderbetreuungsplätze für den Zeitraum September 2020 bis August 2021 werden die Eltern gebeten die Anmeldebögen bis 1. Februar 2020 in einer der Kindertagesstätte in Tengen, Büßlingen oder Watterdingen abzugeben. Plätze für das Kindergartenjahr 2021/2022 werden erst im Januar/Februar 2021 vergeben.

Nach Abgabe des Anmeldebogens erhalten die Eltern eine Eingangsbestätigung der Betreuungsanfrage.

Anschließend werden alle Anmeldungen gesammelt und die Anmeldungen auf die zur Verfügung stehenden Plätze durch die drei Einrichtungsleitungen verteilt.

Bis Mitte März werden die Reservierungsbestätigungen versendet. Wir bitten um Verständnis, dass dies nur eine vorläufige Mitteilung sein wird. Bis spätestens 15. April 2020 ist der reservierte Platz anzunehmen oder abzulehnen, so dass ggf. Nachbesetzungen vorgenommen werden können. Wenn das Angebot angenommen wird, wird ein Termin vereinbart, um den Vertrag schriftlich zu schließen. Dies erfolgt ca. 4 Wochen vor dem gewünschten Aufnahmetermin.

Informationen über die Kindergärten finden Sie im Internet unter www.tengen.de (Rubrik Leben in Tengen/Kinder & Jugend/Kindertagesstätten). Sollten Sie als Eltern bis Mitte Januar keinen Brief erhalten haben, obwohl Ihr Kind im September 2020 2 Jahre alt oder älter ist und Ihr Kind noch in keiner Einrichtung sein, so melden Sie sich bitte bei der Stadtverwaltung, Frau Kersten-Reck, um einen Anmeldebogen zu erhalten (Tel. 07736/9233-21, E-Mail: s.kersten-reck@tengen.de). <Für Rückfragen stehen Ihnen die jeweiligen Einrichtungsleitungen gerne zur Verfügung.