Räum- und Streupflicht der Straßenanlieger
Bei Einbruch des Winters werden die Grundstückseigentümer gebeten,
ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen.
Die Gehwege müssen werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr
geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee-
bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und
zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.
Die Stadt Tengen stellt kostenlos umweltfreundliches Streumaterial zur Verfügung.
Folgende Abholstellen wurden eingerichtet:
(Erstellt am 10. Januar 2019)