Landesfamilienpass

Gutscheine für das Jahr 2024 ab sofort erhältlich

Die Gutscheine 2024 des Landes Baden-Württemberg für den Landesfamilienpass sind ab sofort erhältlich.

Einen Landesfamilienpass können erhalten:

· Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben;
· Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
· Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mind. 50 v. H. Erwerbsminderung, die mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben;
· Familien, die Bürgergeld beziehen oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;
· Familien, die Wohngeld beziehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
· Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben;

Mit einem Landesfamilienpass können die Passinhaber und bis zu vier weitere Erwachsene, die im Pass als Begleitpersonen eingetragen werden, mit ihren Kindern die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Eintritt  besuchen. Außerdem können der Erlebnispark Tripsdrill, die Wilhelma in Stuttgart, der Europa-Park in Rust sowie weitere Einrichtungen ermäßigt besucht werden.  

Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/ ist eine Liste aller staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.

Der Landesfamilienpass und die Gutscheine sind im Rathaus Tengen, Meldeamt, Zimmer 29 erhältlich. Für weitere Auskünfte erreichen Sie das Meldeamt unter Tel. 07736/9233-29.

(Erstellt am 05. Februar 2024)