Information zur Befüllung und Entleerung von Gartenpools

Aktuell werden wieder vermehrt Gartenpools installiert bzw. fit gemacht für die Saison.
Diese Tendenz hat sich im letzten Jahr fortgesetzt und wird voraussichtlich auch in diesem
Jahr weiter zunehmen.
Hierzu bitten wir Sie folgendes zu beachten.

Den Pool richtig befüllen:

Pools werden mit Frischwasser befüllt. Die Befüllung darf nicht über einen Gartenwasserzähler erfolgen.
Über den Gartenwasserzähler darf nur die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden. Hierbei fallen
keine Abwasser­gebühren an, da dieses Wasser vor Ort versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird.
Poolwasser stellt jedoch Schmutzwasser dar, dieses ist in die öffentliche Kanalisation einzuleiten und durch
die Kläranlage zu reinigen. Demnach sind hierfür Abwassergebühren zu zahlen.
Eine Absetzung bei der Schmutzwasserabrechnung ist nicht mehr möglich.

Gefüllt werden darf der Pool nur über den Hauswasserzähler. Eine Befüllung über den öffentlichen Hydranten
ist nur in Ausnahmefällen möglich. Vor der Befüllung bitten wir Sie um eine kurze Information (Tel. 07736/9233-27
oder per E-Mail c.osswald@tengen.de) damit aufgrund der erhöhten Wasserentnahme aus dem Netz Wasserlecks
ausgeschlossen werden können. Anfallende Kosten wie z.B. Arbeitszeiten, Anfahrten, Zählermiete, Wasser- und
Schmutzwassergebühr werden dann in Rechnung gestellt.

Das Poolwasser richtig entsorgen:

Die einfachste Variante, sprich die Versickerung auf dem eigenen Grundstück, ist nicht die Richtige und verboten:
Mit der Versickerung wird Schmutzwasser unerlaubt in den Untergrund und somit in das Grundwasser eingeleitet!
Poolwasser ist Schmutzwasser und wird nach dem Wasserhaushaltsgesetz als verändertes Frischwasser eingestuft.
Das Frischwasser wird durch die Poolbenutzung im häuslichen oder sonstigen Bereich verändert, ist somit Schmutz-
wasser und muss über die Kanalisation entsorgt werden. Vielfach wird Poolwasser darüber hinaus mit Chemikalien
(Chlor) versetzt. Auch wenn keine chemischen oder sonstigen Behandlungen vorgenommen werden, ist das Pool-
wasser spätestens durch das Benutzen durch seine Nutzer verändert. Hierzu zählen das Einbringen von Laub, Gras,
Sand, Sonnencreme, Haare, usw. Vereinzelt werden auch Aktivstoffe zur Reinigung des Poolwassers benutzt.
Alle beschriebenen Gründe führen zu einer Veränderung des Wassers und die ursprüngliche Beschaffenheit als
Frischwasser ist nicht mehr gegeben.
Aus diesen genannten Gründen darf Poolwasser nicht im Garten zur Versickerung gebracht werden.
Eine unerlaubte Versickerung führt nicht nur zu einer Verunreinigung des Bodens und Grundwassers, sondern kann
auch Nachbargrundstücke und Gebäude in Mitleidenschaft ziehen. Die plötzlich anfallenden Mengen an Poolwasser
kann der Untergrund nicht so schnell aufnehmen, so dass sie oberflächennah auf das Grundstück des Nachbarn
fließen oder sogar in dessen Keller.

Wir möchten hiermit alle Poolnutzer/Anschlussnehmer darauf hinweisen, dass Sie als Anschlussnehmer
dazu verpflichtet sind, das Poolwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten!