Hochwasserschutz im Bereich von Gewässern
Bei den letzten Starkregenereignissen musste von Seiten der Stadt Tengen festgestellt werden, dass zum Teil
Schwemmgut wie Altreifen, Stückholz angeschwemmt wurden. Dies weist darauf hin, dass dieses Material im
Bereich des Gewässerrandstreifens abgelegt wurde. Hierdurch kam es zum Teil im Bereich von Brücken oder
Engstellen zu Verkeilungen, welche den ungehinderten Abfluss des Wassers verhindert haben.
Wir möchten deshalb die Bevölkerung nochmals eindringlich darum bitten, dass in einem Abstand von 5 m ab
Böschungsoberkante (innerorts) sowie 10 m (außerorts) nichts gelagert werden sollte, um solche Gefahrenlagen
ausschließen zu können.
(Erstellt am 20. Juli 2021)