Hinweise zum Winterdienst
Damit der Bauhof einen reibungslosen Räum- und Streudienst gewährleisten kann, bitten wir auch Sie um Ihre Mithilfe.
Bitte stellen Sie Ihre Autos so ab, dass die Einsatzfahrzeuge des Bauhofs nicht behindert werden. Ein Schneepflug benötigt mehr Platz als ein PKW, daher sollten Autos nicht beidseitig geparkt werden und ein ausreichender Abstand zwischen den Fahrzeugen sollte eingehalten werden.
Die Gemeinde räumt und streut nach Prioritäten alle verkehrswichtigen und gefährlichen öffentlichen Straßen. Die Anlieger haben ebenfalls eine Winterdienstverpflichtung. Sie sind verantwortlich für das Räumen und Streuen auf den an das Grundstück anliegenden:
- Gehwegen (Bürgersteige, Treppenanlagen
- Verbindungswege)gemeinsamen (kombinierten)Geh- und Radwegen
- begehbaren Seitenstreifen in Straßen, in denen es keine Gehwege gibt
Herzlichen Dank – Ihr Winterdienst-Team