Grundsteuerreform - Feststellungserklärung zur Grundsteuer
Verschiedentlich kommen Bürgerinnen und Bürger auf die Stadt Tengen zu und bitten die Mitarbeiter/innen,
bei der Feststellungserklärung zur Grundsteuer behilflich zu sein bzw. die Erklärung gleich vorzunehmen.
Die Kommunen dürfen diese Leistungen weder rechtlich durchführen, noch können sie dieses personell
stemmen. Eine Unterstützung seitens der Gemeinde ist daher nicht möglich.
Nach dieser Prämisse handeln alle Kommunen im Landkreis Konstanz.
Für alle Fragen zu ELSTER steht die Hotline des Finanzamtes unter der Telefonnummer 07731/823-350
zur Verfügung.
Eine Ausfüllhilfe für die Grundsteuer-B-Feststellungserklärung über ELSTER finden Sie im Portal
www.grundsteuer-bw.de oder im ELSTER-Portal (www.elster.de).
Diese Ausfüllhilfe wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.