Abmahnwelle wegen Google Fonts

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass es laut Medienquellen zu einer Abmahnwelle
gegen tausende von Websites-Betreibern kommen soll.

Grund ist die dynamische Einbettung von Google Fonts auf deren Websites, ohne vorab
die Einwilligung der Besucher der Website einzuholen.
Bei einer dynamischen Einbindung von Diensten wie insbesondere Google Fonts werden
beim Aufruf der Website die IP-Adresse des Nutzers an das Unternehmen Google versendet.
Laut einem Gerichtsurteil verstößt dies gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die
Datenschutz-Grundverordnung.
Aufgrund dieses Urteils kursieren im Moment viele Abmahnungen von Privatpersonen und
Abmahnkanzleien wegen Google Fonts. Sie versuchen, Webseitenbetreibern das Geld aus
der Tasche zu ziehen.  

Den Betreibern von Websites wird dringend empfohlen, zu prüfen, ob sie Google Fonts einsetzen
und wenn ja, wie der Dienst in die Website eingebunden wird.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Webdienste-Anbieter oder prüfen Sie den Einsatz von Google Fonts
mit gängigen Google Fonts Scannern.

(Erstellt am 21. Oktober 2022)