Bürgermeisterwahl 2023
Hier finden Sie das Ergebnis der Bürgermeisterwahl 2023 in Tengen.
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Neuwahl am 19.03.2023
Bei der Bürgermeisterwahl am 5. März 2023 hat keiner der Bewerber:innen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Es findet deshalb eine Neuwahl, am Sonntag, 19. März 2023 statt. Die Bewerberfrist für die Einreichung von neuen Bewerbungen oder die Zurücknahme von zugelassenen Bewerbungen läuft von 6. März 2023 bis 8. März 2023 um 18 Uhr. Bei der Neuwahl entscheidet dann die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los.
Wie geht es nun konkret weiter? Die Bewerberfrist für die Neuwahl läuft von 6. März 2023 bis 8. März 2023 um 18 Uhr. In dieser Zeit können neue Bewerbungen eingereicht werden oder die zugelassenen Bewerber können ihre Bewerbung zurücknehmen. Am Mittwoch, 8. März 2023 entscheidet um 19 Uhr der Gemeindewahlausschuss über die Zulassung der Bewerber für die Neuwahl am 19. März 2023.
Beantragung Briefwahl
Sofern Sie bereits Briefwahl für beide Wahlen beantragt haben, müssen Sie nichts weiter tun und Sie erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt, sobald die neuen Stimmzettel gedruckt sind.
Bitte beachten Sie weiterhin die evtl. längeren Postlaufzeiten und geben die ausgefüllten Briefwahlunterlagen am Besten direkt im Rathaus ab. Sollten Sie für die Neuwahl Briefwahl beantragen wollen, so nutzen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, die Sie bereits vor einigen Wochen erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigung gilt für den 5. und den 19. März 2023.
Der letzte Termin für den Antrag auf Briefwahl ist Freitag, 17. März 2023, 18.00 Uhr. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten und zwar, wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben, wenn Sie Ihren Wahlschein schuldlos nicht erhalten haben oder wenn Sie plötzlich erkranken.
Das Rathaus hat dafür einen Bereitschaftsdienst eingerichtet: Am Freitag, 17. März 2023 haben wir ausschließlich zur Beantragung der Briefwahl bis 18.00 Uhr für Sie geöffnet. Am Wahltag ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen bis 15.00 Uhr nur im Fall plötzlicher Erkrankung im Rathaus möglich.
Ihr Wahlbrief mit dem Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 19. März 2023, 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können.
Nicht vergessen, am Sonntag, 19. März 2023 ist die Neuwahl zur Bürgermeisterwahl!
Jede Stimme zählt! Auch Ihre!