![](/pb/site/Tengen-2018/data/1974247/resize/juli.jpg?f=%2Fpb%2Fsite%2FTengen-2018%2Fget%2Fparams_E663015953%2F2002306%2Fjuli.jpg&w=1440&h=600&m=C)
Übernahmeformen
Sie können ein Unternehmen auf unterschiedliche Weise an Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger übergeben. Je nach Übernahme- beziehungsweise Übergabeform müssen Sie bestimmte rechtliche und vertragliche Besonderheiten beachten.
- Unentgeltliche Übernahmeformen: Erbe und Schenkung
- Entgeltliche Übernahmeformen:
- Verkauf gegen Einmalzahlung
- Verkauf gegen Kaufpreisraten
- Verkauf gegen Renten
- Verkauf gegen dauernde Last
- Übertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt
- Pacht
Freigabevermerk
09.05.2022 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg