Holzlagerung am Alten Postweg
Die blumenbunten, artenreichen Heuwiesen, die landauf, landab sehr selten geworden sind,
sind auf den Gemarkungen der Stadt Tengen noch häufiger vorzufinden.
Sie sind als „FFH-Mähwiesen“ europaweit geschützt und dürfen nach Naturschutzrecht in
ihrem Zustand nicht verschlechtert werden.
Die FFH-Mähwiesen südlich des Alten Postweges werden schon seit einiger Zeit durch die
Lagerung von Holz beeinträchtigt. Das Landratsamt Konstanz hat nun mit der Stadt Tengen
und dem zuständigen Förster eine pragmatische Lösung für eine alternative Holzlagerung
gefunden: Das Holz kann auf einem circa neun Meter breiten Streifen nördlich des Postweges
zwischengelagert werden, der sich im Eigentum der Stadt Tengen befindet (gelbmarkierte
Fläche auf beiliegendem Kartenauszug).
Die Privatwaldbesitzer werden ausdrücklich gebeten, künftig kein Holz auf den Flächen
südlich des Postwegs zu lagern. Nach Auskunft des zuständigen Försters wird Holz, welches
auf den Wiesengrundstücken südlich des Postweges abgelegt wird, zukünftig nicht mehr auf-
genommen und vermarktet.