Allgemeine Notfallpraxen in Baden-Württemberg
Einschränkung der Öffnungszeiten
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) muss vorübergehend die Öffnungszeiten der allgemeinen
Notfallpraxen in Baden-Württemberg einschränken. Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG), das
weitreichende Konsequenzen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst hat und daher Anpassungen an der Struktur erforderlich
macht. Diese Änderung gilt ab 25.10.2023 und vorerst bis auf Weiteres.
Die aktuellen Öffnungszeiten Ihrer Notfallpraxis ist unter nachfolgendem Link einzusehen:
https://www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden
Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen.
Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch
über die 116117 angefragt werden. Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und
Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden.