Wichtige Infos zum Wählen im Wahllokal

Wichtige Infos zum Wählen im Wahllokal nach den Vorgaben der Corona-Verordnung:

Nach der aktuellen Corona-Verordnung haben wir für den Wahlvorgang in unseren Wahllokalen
zur Einhaltung der Hygienevorschriften folgende Regelungen getroffen:

Vor Betreten des Wahllokals am Wahlsonntag muss sich jede Person die Hände desinfizieren,
das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske ist Pflicht und ein Mindestabstand von 1,5 m
ist einzuhalten. Am Eingang muss jeder Wähler zur eventuellen Nachverfolgung seinen Namen
und seine Telefonnummer in eine Liste eintragen.
Die Wählerinnen und Wähler sind gebeten, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.
Das Wahllokal wird regelmäßig gelüftet und die Wahlkabinen werden regelmäßig desinfiziert.
Im Wahllokal dürfen sich nur so viele Wähler gleichzeitig aufhalten, wie Wahlkabinen vorhanden sind.
Der Abstand ist auch vor dem Wahllokal in der vielleicht sich bildenden Warteschlange, zwingend einzuhalten.

Zur Eindämmung des Corona-Virus ist es sinnvoll, eine Briefwahl in Betracht zu ziehen. S
ollten Sie ein Attest zur Maskenbefreiung besitzen, beantragen Sie bitte unbedingt die Briefwahl.
Unter „Aktuelles“ auf www.tengen.de können Sie ganz einfach die Briefwahl beantragen.

Weitere wichtige Informationen zur Landtagswahl 2021 finden Sie hier.


<justify>Nicht vergessen, am Sonntag, den 14. März 2021 ist Landtagswahl!</justify><justify>Jede Stimme zählt! Auch Ihre! </justify>