Informationen für Reiserückkehrer

Corona-Verordnung Einreise und Quarantäne (CoronaVO-EQ)

Da mit dem Beginn der Sommerferien die Reiselust steigt und viele in den Urlaub fahren, möchten wir Sie in Zeiten von Corona informieren, was Sie als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet zwingend beachten müssen.

  • Wer aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg zurückkommt, muss sich sofort in seine Wohnung oder eine entsprechende Unterkunft begeben und sich dort für 14 Tage absondern.
  • Es darf kein Besuch von Personen außerhalb des Hausstandes empfangen
    werden.
  • Die Person muss die für sie zuständige Behörde (Stadtverwaltung Tengen, Einwohnermeldeamt) darüber informieren
  • Die Ortspolizeibehörde überwacht die Einhaltung der Absonderung.
  • Risikogebiete sind immer aktuell auf der Homepage des Sozialministeriums BW aufgezählt.
  • Wer sich nicht an die Absonderung hält, Besuch empfängt oder die entsprechenden Behörden nicht informiert wird mit einem Bußgeld belegt.
  • Natürlich müssen Kinder, die im Risikogebiet waren auch in Quarantäne und dürfen die Kita oder Schule nicht betreten. Die Kosten für den Betreuungsplatz und das Mittagessen für den Zeitraum der Quarantäne werden nicht erstattet. Wenn das Kind einen Test gemacht hat, um nicht in Quarantäne zu müssen, muss dieser Test der Kita vorgelegt werden, bevor das Kind wieder die Kita besuchen darf.

Wer nicht in Quarantäne für 14 Tage will, kann einen entsprechenden negativen Test auf Corona machen lassen. Ein entsprechendes ärztliches Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache vorgelegt werden, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Nach den Informationen zur Anerkennung von molekularbiologischen Testen auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland des Robert Koch-Instituts darf der Test höchstens 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden sein. Molekularbiologische Teste (PCR-Teste) werden derzeit grundsätzlich aus allen Staaten der Europäischen Union sowie aus weiteren Staaten akzeptiert. Sofern kein Test vor Einreise durchgeführt wurde, ist es auch möglich, sich nach der Einreise nach Deutschland testen zu lassen.

Die CoronaVO-EQ ist bis 31.08.2020 gültig. Vermutlich werden diese Vorgaben aber noch weiter verlängert.

Kontaktdaten Stadt Tengen
Meldungen über die Rückkehr aus einem Risikogebiet an Frau Andjelkovski
s.andjelkovski@tengen.de
Tel.: 07736 / 9233-29
Rathaus, Marktstraße 1, Einwohnermeldeamt, Zimmer 29

Informationen zur CoronaVO – EQ bei Frau Häfeli
f.haefeli@tengen.de
Tel. 07736 / 9233-23
Rathaus, Marktstraße 1, Einwohnermeldeamt, Zimmer 23

Aktuelle Auflistung der Risikogebiete:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/risikogebiete/