Hochwasser

Information für Bürgerinnen und Bürger auf der Homepage des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

An die Kommune wird oft der unrealistische Anspruch gestellt, sie allein soll die Überflutung bei Starkregen verhindern. Dies ist nicht möglich. Die Eigenvorsorge aller potenziell Betroffener muss – wie bereits im § 5 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) verankert – im Zentrum der Schadensminderung stehen.
 
Hierzu gibt es unter folgenden Link nähere Infos: Hochwasser.Baden-Württemberg.de

Zudem können Sie hier noch weitere Informationen und Pläne herunterladen: