Geänderte Allgemeinverfügung des Landratsamtes Konstanz

Das Landratsamt Konstanz hat am Dienstag, 3. November 2020 eine konsolidierte Fassung der Allgemeinverfügung zur Verschärfung der Maßnahmen zur Verhütung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV 2) erlassen. Bei der Maskenpflicht schreibt diese weitergehendere Regelungen vor als die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg und ist daher im Landkreis Konstanz zwingend zu beachten.

(Erstellt am 03. November 2020)