Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

Seit Montag, 19.10.2020 gilt in Baden-Württemberg die Pandemiestufe 3. In diesem Zuge wurde die CoronaVO für Baden-Württemberg geändert,
welche seit 19. Oktober 2020 in Kraft ist. Auch wenn die Infektionszahlen im Landkreis Konstanz und der Stadt Tengen noch vergleichsweise gering
sind, gilt die geänderte CoronaVO für ganz Baden-Württemberg. Wesentliche Änderungen sind:

  • Die Maskenpflicht gilt nun in ganz Baden-Württemberg in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen wie Fußgängerzonen
    und Marktplätzen und überall, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch in den für den Publikumsverkehr
    zugänglichen Bereichen von öffentlichen Einrichtungen gilt jetzt eine Maskenpflicht. Das bedeutet in allen städtischen Hallen sowie
    in den Kindertagesstätten, Rathäusern, Bücherei, etc. der Stadt Tengen ist eine Maske zu tragen. Beim Sport muss die Maske in den
    Hallen getragen werden, bis mit dem Sport begonnen wird.
  • Ansammlungen werden auf zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf maximal zehn Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 Private Feiern, wie Geburtstage oder Hochzeiten sind jedoch mit den oben
    genannten Veranstaltungen nicht gemeint. Hier dürfen nur max. 10 Personen teilnehmen.
    Für kulturelle Veranstaltungen gelten gesonderte Regelungen.

Die vollständige CoronaVO kann unter folgendem Link
https://www.baden-wuerttemberg.de/fr/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/
eingesehen werden. Dort sind auch hilfreiche Fragen und Antworten zu Ansammlungen in öffentlichen und privaten Räumen sowie zu
privaten Feiern und Veranstaltungen oder zur Maskenpflicht eingestellt.

(Erstellt am 20. Oktober 2020)