Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB (Vorkaufssatzung)
Aufgrund von § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden‐Württemberg (GemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Stadt Tengen am 4. Dezember 2017 folgende Satzung beschlossen:
(Erstellt am 05. Dezember 2017)