
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
untenstehend finden Sie die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl am 05.03.2023 und eine etwa erforderliche werdende Neuwahl am 19.03.2023.
(Erstellt am 26. Januar 2023)