Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

untenstehend finden Sie die öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl am 05.03.2023 und eine etwa erforderliche werdende Neuwahl am 19.03.2023.