Beseitigung von Absperrungen durch unbekannt

Das Landratsamt Konstanz hat die Gemeinde darüber informiert, dass über das Wochenende u.a. Umleitungsbeschilderungen
ihrer Maßnahmen, sowie Sperrungen der Gemeindestraße zwischen K6132 und K6137 (Schwarzwaldstraße) teilweise entfernt
und/oder in Gräben geworfen
wurden.

Dies ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich vielmehr um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB.

Das Landratsamt wird deshalb konsequent jede Beseitigung/ Änderung zur Anzeige bringen.
Die Polizei ist bereits informiert und wird entsprechende Kontrollen durchführen.