Bürgermeisterwahl 2023
Neuwahl am 19.03.2023
Hier finden Sie das Ergebnis der Bürgermeisterwahl 2023 in Tengen
Kandidatenvorstellung vom 13.03.2023
Die Vorstellung der Kandidaten zur Neuwahl können Sie sich hier nochmals anschauen: Direkt zum Video.
Beantragung Briefwahl
Sofern Sie bereits Briefwahl für beide Wahlen beantragt haben, müssen Sie nichts weiter tun und Sie erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch zugeschickt, sobald die neuen Stimmzettel gedruckt sind. Bitte beachten Sie weiterhin die evtl. längeren Postlaufzeiten und geben die ausgefüllten Briefwahlunterlagen am Besten direkt im Rathaus ab. Sollten Sie für die Neuwahl Briefwahl beantragen wollen, so nutzen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung, die Sie bereits vor einigen Wochen erhalten haben. Die Wahlbenachrichtigung gilt für den 5. und den 19. März 2023.
Der letzte Termin für den Antrag auf Briefwahl ist Freitag, 17. März 2023, 18.00 Uhr. Danach haben Sie nur noch unter besonderen Umständen die Möglichkeit, einen Wahlschein zu erhalten und zwar, wenn Sie Ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf erworben haben, wenn Sie Ihren Wahlschein schuldlos nicht erhalten haben oder wenn Sie plötzlich erkranken.
Das Rathaus hat dafür einen Bereitschaftsdienst eingerichtet: Am Freitag, 17. März 2023 haben wir ausschließlich zur Beantragung der Briefwahl bis 18.00 Uhr für Sie geöffnet. Am Wahltag ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen bis 15.00 Uhr nur im Fall plötzlicher Erkrankung im Rathaus möglich.
Ihr Wahlbrief mit dem Stimmzettel muss bis spätestens Sonntag, 19. März 2023, 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingegangen sein, um berücksichtigt werden zu können.
Bei Fragen zur Briefwahl steht Ihnen das Meldeamt unter Tel.: 07736/9233-29 oder E-Mail s.andjelkovski@tengen.de für Auskünfte gerne zur Verfügung.
Nicht vergessen, am Sonntag, 19. März 2023 ist die Neuwahl zur Bürgermeisterwahl!
Jede Stimme zählt! Auch Ihre!
Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 05.03.2023
Bei der Bürgermeisterwahl am 5. März 2023 hat keiner der Bewerber:innen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten. Es findet deshalb eine Neuwahl, am Sonntag, 19. März 2023 statt. Die Bewerberfrist für die Einreichung von neuen Bewerbungen oder die Zurücknahme von zugelassenen Bewerbungen läuft von 6. März 2023 bis 8. März 2023 um 18 Uhr. Bei der Neuwahl entscheidet dann die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los.
Das Ergebnis der Bürgermeisterwahl am 5. März 2023 können Sie der Öffentlichen Bekanntmachung der Ergebnisse zur Bürgermeisterwahl
unter den Öffentlichen Bekanntmachungen entnehmen. Auch finden Sie das Ergebnis weiterhin als Schaubild auf der städtischen Homepage.
Bei Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern müssen die nicht zugelassenen Bewerber, die nicht mehr als fünf Stimmen haben, nicht ver-
öffentlicht werden.
Aufgrund der großen Nachfrage nach den vergebenen Stimmen in der freien Zeile, finden Sie nachfolgend das Ergebnis inkl. aller Namen,
jedoch ohne Meldeadresse.
Die Vorstellung der Kandidaten vom 27.02.23 können Sie sich hier nochmals anschauen: Filmaufnahmen der Kandidatenvorstellung
Weitere Informationen:
Die Stadt Tengen (ca. 4.800 Einwohner:innen, Landkreis Konstanz) sucht eine/n neue/n Bürgermeister:in. Gelegen an der Grenze zur Schweiz zwischen Schwarzwald, Alpen und Bodensee ist der Luftkurort ein beliebtes Ziel für Tourist:innen. Die Stadt Tengen ist infrastrukturell gut aufgestellt: Von einem genossenschaftlich organisierten Ärztehaus über fünf kommunale und private KiTas bis hin zu einem Glasfasernetz, das momentan durch die Stadt aufgebaut wird. Die Stadtentwicklung wurde in den letzten Jahren in breiter Bürgerbeteiligung vorangetrieben. Für ihre Projekte wurde die Stadt Tengen u.a. als „Modellkommune Open Government“ und „Digitaler Ort im Land der Ideen“ ausgezeichnet.
Zusammenfassung der wesentlichen Daten:
Ausschreibung der Stelle: 18.11.2022
Ende Bewerbungsfrist: 06.02.2023, 18 Uhr
Öffentliche Kandidatenvorstellung: 27.02.2023
Hauptwahl: 05.03.2023
Eventuelle Neuwahl: 19.03.2023
Zur Sitzungsvorlage bitte hier klicken